Darf man als 15jähriger 400€ ausgeben?

16 Antworten

Du bist beschränkt Geschäftsfähig und diese Summe liegt außerhalb des Taschengeldparagraphes.

Wenn man es rechtlich sieht, müssen Deine Eltern zu dem Kauf zustimmen.

MasterPaul351 
Beitragsersteller
 28.10.2012, 16:32

Wie viel Geld darf ich denn ausgeben?

LaraSnow  28.10.2012, 16:36
@MasterPaul351

Das Sparen des Taschengeldes ist generell erlaubt. Das BGB schreibt nicht vor, für wie viel Geld der Minderjährige einkaufen darf. Bei teuren Anschaffungen jedoch wird der Verkäufer in der Regel die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter verlangen, um für sich Rechtssicherheit herzustellen.

imager761  28.10.2012, 16:47
@LaraSnow

Das Sparen des Taschengeldes ist generell erlaubt.

Rechtsgrund für diese irrige Behauptung?

Linaalain  28.10.2012, 16:54
@imager761

Man sagt der Taschengeld § geht bis ca 50 Euro.

400 Euro Taschengeld bekommt wohl kein Jugendlicher ;-)

TETTET  29.10.2012, 09:26
@imager761

Erlaubt ist in Deutschland immer noch, was nicht verboten ist. Wo steht, dass das Sparen des Taschengeldes verboten ist?

Das was herja geschrieben hat ist vollkommen richtig:

Der Verkäufer KANN die Einwilligung deiner Eltern verlangen, weil:

Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB).

Hi,

Der Verkäufer KANN die Einwilligung deiner Eltern verlangen, weil:

Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB).

Da du noch minderjährig bist, bist du nur beschränkt geschäftsfähig. D.h. deine Eltern könnten einen (Kauf-)Vertrag, den du geschlossen hast, wieder rückgängig machen.

Aber laut §110 (Taschengeldparagraph) kannst du über dein Taschengeld (auch Angespartes Taschengeld) frei verfügen und es ausgeben.

http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph

Allerdings kann es sein, dass der Verkäufer sich absichern will und das Einverständnis deiner Eltern will.

Die Mühe machen sich die meisten aber nicht.

imager761  28.10.2012, 16:45

Aber laut §110 (Taschengeldparagraph) kannst du über dein Taschengeld (auch Angespartes Taschengeld) frei verfügen und es ausgeben.

Absolut rechtsirrig und falsch :-O

"Ein [...] Vertrag gilt als [...] wirksam, wenn der Minderjährige die [...] Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter [...] überlassen worden sind" bedeutet: Sind die Eltern nicht damit einverstanden, dass ihr Kind das Taschengeld hortet um sich einen Prozessor oder Mainboard zu kaufen, können sie diese Mittelverwendung aus Vermögenssorge heraus widerrufen.

G imager761

Ein Kaufvertrag in dieser Höhe ist "schwebend unwirksam". Denn dieser Betrag übersteigt Dein regelmäßiges Taschengeld. Der Kaufvertrag ist also so lange unwirksam, bis Deine Eltern dem Kauf zustimmen. Sollten also Deine Eltern diesem Kauf nachträglich nicht zustimmen, wirst Du die Sachen also wieder zurück bringen müssen. Stimmen sie dem Kauf zu, ist alles in Ordnung und rechtsgültig ..............