Wie viel Geld darf man mit 14 höchstens für einen Gegenstand ausgeben?
8 Antworten
Naja für kaugimis würde ich keine 100€ ausgeben, aber für ein Fahrad 500€ sind angemessen.
Mit 14 Jahren bist Du minderjährig und damit gemäß § 106 BGB nur bedingt geschäftsfähig.
Für Rechtsgeschäfte benötigst Du grundsätzlich die Einwilligung Deiner Eltern, außer es handelt sich um ein nicht nachteiliges Geschäft (z.B. eine Schenkung).
Gemäß § 108 BGB sind Rechtsgeschäfte, die Du ohne Einwilligung Deiner Eltern tätigt, schwebend unwirksam. Deine Eltern können z.B. den Kauf nachträglich rückgängig machen.
Eine Ausnahme dazu stellt der sog. "Taschengeld-Paragraph" (§ 110 BGB) dar. Dieser gestattet Dir wirksame Geschäfte nach eigenem Ermessen, wenn es Rahmen Deiner Mittel liegt. Das bedeutet bspw. die Höhe Deines Taschengeldes oder einer Schenkung.
Zu dem "Taschengeld-Paragraph". Das zustandekommende Rechtsgeschäft bzw. der Kaufvertrag z. B. über ein Handy ist nur das gültig, wenn die Eltern das Geld ausdrücklich dafür zur Verfügung gestellt haben. Wenn du Taschengeld von deinen Eltern bekommst, sie aber nicht sagen für was du es verwenden darfst kannst du dir auch ein Fernseher oder so kaufen. Dieser Kaufvertrag wäre dann gemäß §110 BGB wirksam.
Sonst is alles richtig was LuckyStrikeSlv geschrieben hat. Daumen hoch ;)
Die Summe kann man nicht genau definieren.
Begründet ist das im Taschengeldparagraph in § 110 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Der Taschengeldparagraph der besagt, dass ein von Kindern getätigter Kauf auch ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten rechtswirksam ist, solange das Kind den Kaufpreis mit Mitteln, die ihm zur freien Verfügung von den Erziehungsberechtigten überlassen wurden, bezahlen kann. Diese etwas kompliziert klingende Formulierung in § 110 BGB
bedeutet im Grunde genommen nicht anderes, als dass Kinder ohne
Zustimmung der Eltern nur Dinge kaufen können, die sich preislich in dem
Rahmen bewegen, dass sie diese mit ihrem Taschengeld oder
Geldgeschenken, welche sie von ihren Eltern oder anderen Personen zur
freien Verfügung erhalten haben, bezahlen können.
also wenn du jetzt einfach zu media markt gehst und für 1000euro einkaufst, wird die person an der kasse vermutlich komisch gucken... wenn du pech hast, fühlt sich auch mal jemand verantwortlich und geht der sache genauer auf den grund, warum du mit soviel geld rumläufst.
aber grundsätzlich gibt es da soweit ich weiß keine regelung... es sollte eben verhältnismäßig sein. und wenn es den rahmen des üblichen taschengeldes zu deutlich sprengt, macht man sich immer irgendwie verdächtig. und niemand ist verpflichtet dir was zu verkaufen. der verkäufer kann immer sagen "komm mit deinen eltern wieder wenn du das wirklich haben willst".
Doch, es gibt grundsätzlich eine Regelung. Wenn er etwas kauft, dass den Rahmen eines üblichen Taschengeldes deutlich sprengt, dann kann der Kauf rückwirkend durch dir Eltern storniert werden. Das wissen i.d.R. auch die Verkäufer, so dass in den meisten Fällen die Eltern verlangt werden, da der Verkäufer sonst mglw. mit einer späteren Annulierung rechnen müsste. Dies regeln die §§ 106 bis 110 BGB.
Dafür gilt der Taschengeld Paragraph.
Alle anderen Verträge die du Abschließt sind solange schwebend unwirksam.
Da müssen deine Eltern endgültig ja oder nein sagen,aber Dinge, die du dir von deinem Taschengeld kaufen kannst, darfst du dann auch behalten, selbst wenn deine Eltern dagegen sind.
Zumindest ist es in der Theorie so ;)