warum darf man bei saturn nicht fotografieren?
ich wollte neulich bei saturn ein autoradio fotografieren, um zuhause den preis mit den online-shops zu vergleichen, da hat mich der sicherheitsdienst aufgegriffen und mich gezwungen, das foto zu löschen.
warum darf man bei saturn nicht fotografieren??
20 Antworten
Weil die nunmal Hausrecht haben und verbieten können was sie wollen.
Wenn du es darauf anlegst, wird man dir auch den Zutritt zu dem Laden verbieten (Hausverbot).
Da reicht es schon, wenn denen deine Nase gefällt!!
Aber wizu ein Foto von einem Radio machen??
Schreib dir halt einfach auf wie es heisst, und sieh dann zu Hause im Internet nach, wo du es billiger bekommen kannst.
Mache ich auch immer so, wenn ich´s mir nicht merken kann.
Im Laden anschauen/testen, im Internet billiger kaufen.
das habe ich dann am ende auch getan. und obwohl der sicherheitsdinest das nicht gerne sah, gab er selbst zu, dass er gegen das aufschrieben an sich nichts machen dürfe.
das aufschreiben nimmt jedoch mehr zeit in anspruch, als einmal das handy zu zücken und ein knopf zu drücken ;)
Ob das rechtens ist? Geräte haben schließlich keine Persönlichkeitsrechte. Warum hast Du nicht eines der Prospekte genommen?
weil in den prospekten nicht alles drin ist, besonders keine angebote für ausstellungsstücke
Du darfst! Nach neuem Gesetzt ist dir das erlaubt, aber natürlich sehen das die Geschäfte nicht gerne! Die können sich nämlich bestimmt denken das du die Preise vergleichst und dann möglicherweise deren Produkt nicht kaufst. Nachzulesen hier: http://www.jurablogs.com/de/fotografieren-im-supermarkt-erlaubt
In dem Artikel des Jujablogs ging es explizit um Beweissicherung und nicht darum, dass da jetzt jeder reingehen kann und nach Herzenslust Fotografieren kann. Bitte genau lesen.
Wie so oft sollte man bei Gerichtsurteile sehr genau lesen, es ist eben nicht gesagt worden das Fotografieren im Supermarkt oder Geschäften allgemein erlaubt ist, es ging bei der entscheidung um einen klar umrissenen Sachverhalt. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=I%20ZR%20133/04
DH! Auf der Seite wo der link herkommt wird auch an anderer Stelle klar gestellt das, das Urteil nicht allgemeingültig ist.
hm... der artikel ist ja schon was älter.
dort steht außerdem nicht (bzw. hab ichs vielleicht überlesen?) wie es mit dem hausrecht aussieht. der sicherheitsdienst meinte nämlich, wenn ich das foto nicht löschen sollte, kriege ich hausverbot und eine anzeige, da das fotografieren in der hausordnung verboten wird...
Weder der Sicherheitsdienst noch der Landeninhaber kann erwarten, dass jeder Kunde vor Betreten des Ladens erst die Hausordnung liest!!
Dazu müßte diese draußen aushängen!!
Aber es reicht ja, wenn sie dich darauf hinweisen.
Hausverbot können sie mir auch nur aussprechen, wenn sie wissen wer ich bin.
Und nur weil ich dort ein Foto gemacht habe bin ich noch lange nicht verpflichtet, mich auszuweisen.
Ich hätte denen ganz klar gesagt, dass die mich mal kreuzweise und ungewaschen am A... lecken könnten und wäre gegangen - MIT dem Foto!!!
Wäre dann einer handgreiflich geworden, um mich daran zu hindern den Laden zu verlassen, hätte ich den in Notwehr niedergestreckt!!
naja, in dem moment, wenn sich ein 120kg schrank vor dir aufbaut, legt man es besser nicht auf stress an ^^
@Trollkicker:
Ich wiege selbst 125 Kg (ohne Fett) und mache seit 30 Jahren Kampfsport.
Daher habe ich ja auch nur beschrieben, wie ICH mich verhalten würde.
grins
Die Hausordnung hängt in aller Regel auch im Eingangsbereich aus...
Ah ja. Einfach machen was man will und sich einen Dreck um Regeln und Rechte sch.eißen und wenn's jmanden nicht passt kriegt er eine aufs Maul. Bist ja ein gaaanz cooler!
Erstens ist JEDE Hausordnung bindend, so lange sie nichts eindeutig Rechtswidriges enthält. Ob du sie gelesen hast oder nicht spielt keine Rolle. Wenn du dazu noch ausdrücklich drauf hin gewiesen wirst und dich trotzdem nicht dran hältst, ist das Hausfriedensbruch.
Zweitens hat der Security-Typ als Vertreter des Hausherren das Hausrecht. Damit kann er dir so ziemlich alles untersagen und dich auch raus schmeissen.
Drittens darf das Hausrecht unter gewissen Voraussetzungen auch unter Einsatz von Gewalt durchgesetzt werden. Wenn du den Kerl also beleidigst und die Hausordnung einfach ignorierst, darf er auch handgreiflich werden. Du kannst ihn gerne niederstrecken, nur ist dann gar nix mit Notwehr - du kriegst ne astreine Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung!
Also erst mal nachdenken bevor du so ultracoole Sprüche ab lässt.
Doch kann er erwarten. Ist aber auch egal, ob Du die gelesen hast oder nicht, in dem Moment, wo Du in den Laden gehst, akzeptierst Du sie automatisch. Irgendwo hängt die schon aus, keine Sorge.
Um ein Hausverbot auszusprechen ist keine Feststellung der Personalien erforderlich. Es reicht die Aussage: Sie wollen wir hier nicht mehr sehen. Kommst Du 5 Minuten später wieder rein, begehst Du Hausfriedensbruch.
Versucht der Sicherheitsdienst oder ein Angestellter des Ladens Dich daran zu hindern, mit Foto den Laden zu verlassen, dann ist das deren gutes Recht, die dürfen Dich sogar bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Streckst Du den dann nieder, ist das keine Notwehr, sondern Körperverletzung. Denn der Angreifer ist nicht der Angestellte, sondern das bist Du.
Genau so ist es.
Trotzdem setzt das nicht das Hausrecht außer Kraft!!
Wenn du da etwas machst, was denen nicht gefällt, dann fliegst du halt raus und kriegst Hausverbot!!
So einfach ist das!!
Es geht nicht um einen Artikel in der Auslage, sondern um das Unternehmen an sich.
und warum verbietet das unternehmen an sich das fotografieren?
Wende dich dort an die Pressestelle.
ich hab mich an den abteilungsleiter gewandt, er wollte aber nicht mit den fakten rausrücken
Warum denn eigentlich fotografieren? Stift ist doch auch überflüssig. An jedem Smartphone gibst doch ne Memo-Funktion und da kann man alles reinschreiben.
z.B. ISBN-Nummern und so weiter.
Oder warum nicht gleich im Laden googlen? Erpart doch alles. Bevor ich alles aufschreibe, google ich einfach nach der Sache und fertig...
LG Felix
In dem Fall des Fragestellers geht es aber nicht um einen Wettbewerbsverstoß, bei dem Beweise gesichert werden sollen, sondern lediglich eine Gedächnisstütze. Das ist schon was anderes. Ich würde nach wie vor behaupten, dass ein Geschäft Aufnahmen in den eigenen Räumlichkeiten unterbinden kann und darf.