wenn man grundsicherung zur rente bekommt und am Jahresende bei heizung ein guthaben hat weil man sparsam ist kann die grundsicherung das guthaben einbehalten?
2 Antworten
Als Bezieher der Grundsicherung bist du quasi einem Harz-4-Empfänger gleichgestellt. Das heißt, du bist verpflichtet, die Abrechnung vorzulegen. Gibt es ein Guthaben (Erstattung) erfolgt für diesen Betrag eine Kürzung des Zahlbetrages. Wird gleichzeitig die monatliche Vorauszahlung angepasst (reduziert), wird auch entsprechend der nun geringeren Mietkosten der monatliche Zahlbetrag der Grundsicherung entsprechend verringert. Dafür bekommst du einen Änderungsbescheid vom Sozialamt.
Ja, wenn die Heizungskosten von der Grundsicherung bezahlt werden dann wird das einbehalten bzw. muß zurückgezahlt werden. Die Heizkostenabrechnung abgeben.
nicht abgeben- vorlegen ! Der Betrag der zurückerstattet wird, muss der Sozialbehörde " in Form der Jahresendabrechnung vorgelegt werden. Dsnn wird für den Folgemonat der Unterhalt gekürzt.