Argliste Täuschung wenn ein Transporterverleih falsche Angaben im Vertrag macht?
Hallo zusammen,
Ich habe an einem Samstag einen Transporter durch eine Autovermietung ausgeliehen. Diesen hatte ich zuvor bereits reserviert, sodass ich am Samstag mit meiner Freundin in die Filiale ging und der Vermieter mir sogleich den Mietvertrag aushändigte (den Transporter hatte ich davor noch gar nicht gesehen). Ich habe den Mietvertrag drinnen unterschrieben, der Vermieter auch. Es waren bereits Schäden am Fahrzeug protokolliert.
Dann sind wir raus und der Vermieter hat mich zum Transporter geführt, meinte ich solle mich reinsetzen und hat mir die Bedienung von Scheibenwischer, usw. erklärt und gezeigt - am Fahrzeug herum gegangen sind wir nicht! Daraufhin ist der Vermieter weggegangen und meine Freundin und ich sind losgefahren.
Ich habe das Fahrzeug dann am Samstag Abend abgegeben. Die Filiale hatte zu, so habe ich den Schlüssel bei der benachbarten Tankstelle gegen Bescheinigung abgegeben (dies war vom Vermieter gewollt).
Am Montag wollte ich zur Wagenabnahme und der Vermieter stellte eine große Beule am Dach fest. Ich bin aber nirgendwo dagegen gefahren und selbst wenn, das hätte man dann auch gehört - ich hatte die ganze Zeit einen Zeugen dabei. Ich bin überwiegend Autobahn gefahren und sonst kann ich mich an nichts erinnern, was ich hätte irgendwo mitnehmen können. Diese Beule ist definitiv nicht von mir. Der Vermieter besteht aber darauf, meinte es läuft nun über einen Anwalt und er macht einen Kostenvoranschlag.
Danach ist mir aufgefallen, dass im Mietvertrag für den Transporter ein anderes Kennzeichen steht (vermutlich von einem anderen Transporter der Autovermietung). Also bin ich einen anderen Transporter gefahren als im Mietvertrag angegeben. Somit kann man auch rückschließen, dass eventuell die angegeben Schäden im Mietvertrag von einem anderen Transporter stammen, oder? Denn bei den Schäden war die Beule am Dach nicht eingetragen.
Jetzt meine Frage: Kann man hier von arglistiger Täuschung sprechen? Den Vertrag oder die ganze Sache anfechten? Der Vermieter will mir einen Schaden anhängen, den ich nicht begangen habe. Einen Zeugen über die ganze Zeit bis zur Abgabe des Transporter an der Tankstelle habe ich ja auch.
5 Antworten
Du hast nen Vertrag unterschrieben ohne dir das Auto anzusehen. Du hast dir bei der Übergabe das Auto ebenfalls nicht angesehen. Wie kannst du dir also sicher sein das die Beule nicht deine Schuld war?
Das Dach ist oben links eingedrückt. Hätte ich irgendetwas mitgenommen, dann hätte man das doch sicher krachen gehört. Meine Mitfahrerin hat nämlich auch nie etwas gemerkt. Hätte ich außerdem irgendetwas mitgenommen, dann geht das meist auch mit einem Sachschaden von etwas Anderem einher und dann hätte die Autovermietung bzw. ich auch etwas von der Polizei (Bericht, etc.) bekommen. Aber nichts.
Wenn der Vermieter mir so käme würde ich ebenfalls sofort zum Anwalt gehen und alles weitere über den regeln.
2 ganz wichtige Dinge bei Mietwagen:
- Du nimmst nie einen Mietwagen mit, ohne vorher drumherum gegangen zu sein – und vorher unterzeichnest du natürlich auch kein Übergabeprotokoll, dass irgendwelche Schäden protokolliert…
- Du gibst ein solches Fahrzeug nie ab ohne ein korrekt ausgefülltes Übergabeprotokoll mit Unterschrift bekommen zu haben.
Wenn im Mietvertrag ein anderes Fahrzeug steht, als du gefahren hast und als jetzt letztendlich eine Beule hat, bist du noch raus aus dem Geschehen. Du hast doch einen einen Mietvertrag in dem steht, dass du ein ganz anderes Fahrzeug gefahren hast…
Aber mal darüber hinaus, nur dass du keine Beule reingefahren hast, heißt ja nicht, dass das Fahrzeug in deinem Besitz keinen Schaden genommen haben kann. Reicht ja wenn irgendein Idiot nachts eine Beule reinhaut oder schlägt oder fährt, wenn du das Auto geparkt hast oder es fällt von irgendeinem Baum ein Ast drauf…
T3Fahrer
Konfrontiere ihn mal damit wieso er dir einen Schaden an einem Auto anhängen will dass du laut Vertrag gar nicht gefahren bist. Andernfalls Hilfe bei einem Anwalt holen wenn er tatsächlich rechtliche Schritte einleitet
Man kann von mangelnder Sorgfaltspflicht bei der Wagenübergabe zu Beginn sprechen...
Von mir, vom Vermieter aus oder von beiden??
Ich bin halt vom guten Glaube ausgegangen. Meine Mitfahrerin ist auch am Wagen hinten rum vorbeigegangen (sie musste ja auf der anderen Seite eingsteigen) - hat auch nichts gesehen. Aber die Beule ist ja auch vorne, praktisch über dem Beifahrersitz.
Den Mietvertrag habe ich sowieso drinnen in der Filiale unterschrieben, wo die Schäden schon protokolliert waren. Erst dann ist der Vermieter mit mir raus. Aber im Mietvertrag steht ja auch ein anderes Kennzeichen und passt nicht zu dem Transporter, den ich fuhr.