Frage bzgl. Buchung von Leiharbeitskräften?
Folgender Geschäftsvorfall liegt vor: Ein Unternehmen für Zeitarbeit sendet die Rechnung für Leiharbeitskräfte, die zur Vertretung erkrankter Schulhausmeister eingesetzt worden sind.
Welches Konto wird angesprochen? Ich hab schon mal im Internet geschaut & da wird mir gesagt, dass man es auf das Konto Fremdleistungen/Fremdarbeiten verbucht. Aber ich habe "zur Auswahl" nur diese 3 Konten: 1. Beschäftigtenentgeld 2. Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen 3. Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten
Welche dieser Konten wäre dies? Ich denke Beschäftigtenentgeld ist es nicht, da der Leiharbeiter ja nicht " fest " angestellt ist. Ich würde das Konto Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen zum verbuchen nehmen. Was meint ihr?
Mfg
3 Antworten
Hallo.
Das Konto "Fremdleistungen" würde in Frage kommen.
Früher gab es die " Personalkosten für eigenes Personal".
und wenn Arbeiter "Saisonkräfte" geliehen wurden,
wurden die als "Leiharbeitskosten und Leistungen" als Unterkonto geführt.
zum Beispiel für Entladung von Schiffen, oder Eisenbahnwaggons.
Mit Gruß
Ich würde das Konto Fremdleistung nehmen. Gerade, weil das Unternehmen (welches die Arbeiter zur Verfügung stellt) Leistungen erbracht hat, die das Unternehmen selbst auch erbringt.
Na gut, steht nicht zur Verfügung. Dann 3.
wenn , dann 3 Fremdleistungen .