Muss ein Gebrauchtwagenhändler die MwSt ausweisen?

5 Antworten

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Das sind Fahrzeuge die unter § 25a UStG fallen. Das ist die so genannte Differenzbesteuerung.

Dabei handelt es sich um Fahrzeuge die der Händler von einer Privatperson gekauft hat.

Nur wenn der Vorbesitzer eine Firma war, dann wird der USt-Betrag auch ausgewiesen.

sie müssen, sonst kann es ärger geben bei einer prüfung. sie enthalten dem staat die MWSt vor.

jbinfo  29.07.2010, 09:05

Leider falsche Antwort.

princesslds 
Beitragsersteller
 02.04.2011, 22:00
@jbinfo

da hast du recht ;-)

nein, muessen sie nicht !

denn....

fuer diese fahrzeuge wurde bereits die mehrwertsteuer erhoben und kassiert, als sie erstmals verkauft wurden....

der gebrauchtwagenhaendler muss die mehrwertsteuer ( umsatzsteuer ) nur ausweisen, wenn es sich bei dem fahrzeug zb. um einen leasingruecklaeufer handelt, oder das fahrzeug von einem gewerbetreibenden stammt...

heisst:

nur wenn dem gebrauchtwagenhaendler beim ankauf des fahrzeugs selbst die mehrwertsteuer berechnet wurde, kann er sie auch beim weiterverkauf auch wieder ausweisen !

Normalerweise schon.Habe auch Rechnungen gehabt,wo nur die Netto Preise angegeben waren,jedoch aber die MwSt mitaufgeführt wurde,so das dann der Gesamt preis unten dran srand.Und das muss beim Autohändler genauso sein.

Kleingewerbetreibende sind z. B. von der Umsatzsteuer befreit, da diese auch keine Vorsteuer gelten machen können...