Wie unterschreibt man bei einen Doppelnamen?
Wenn ein Partner bei der Hochzeit sich für einen Doppelnamen entscheidet. Muss er in der Heiratsurkunde beide Namen "ausschreiben"?
Muss der Ehepartner dann immer mit Doppelnamen unterschreiben und diesen auch bei einer telefonischen Annahme und Terminvereinbarungen nennen?
Bsp.: Anruf: Müller-Lehmann, guten Tag!
2 Antworten
Wenn die Schriftform gesetzlich erforderlich ist, dann muss jeder mit seinem vollen Namen unterschrieben. Die alternative dazu wäre eine notarielle Beglaubigung des jeweiligen Kurzzeichens.
Bei der Hochzeit muss ohnehin einmal mit dem Geburtsnamen und einmal mit dem neuen Namen und zwar ausgeschrieben inklusiver aller Vornamen unterschrieben werden. Aber das erklärt Dir alles der Standesbeamte und betrifft ja meistens die Braut.
Mal angenommen Ihr kauft ein Haus, muss auch beim Notar der Kaufvertrag mit kompletten Namen unterschrieben werden. Das erklärt Dir dann der Notar.
Auch in Deinem Personalausweis/Reisepass muss mit kompletten Namen unterschrieben werden. Da wird Dich dann aber auch das Meldeamt hinweisen.
Wie sich derjenige am Telefon meldet oder Kartenzahlungen im Supermarkt unterschreibt, ist demjenigen selbst überlassen, solange er/sie nicht vorhat über seine Identität zu täuschen. Also es gibt solange kein Problem, solange die Frau Müller-Mayer nachher nicht behauptet, da habe ja nur eine Frau Müller unterschrieben, sie heiße aber Müller-Mayer.
Die Kinder bekommen dann übrigens nur den gemeinsamen Namensteil und nicht den Doppelnamen.
Ja, denn das ist ja dann sein Nachname.
Allgemein gut möglich.
Aber nicht bei der Bank, wenn der/die gerade einen Kreditvertrag unterschreibt (es sei denn, diese Kurzunterschrift wurde vorher vertraglich vereinbart).
Ich dächte mich wage zu erinnern, auch mal M.-Lehmann als Unterschrift gesehen zu haben, aber bin mir nicht sicher.