Ist es üblich, dass der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag erst am ersten Arbeitstag unterschreibt ?
Hallo, ich habe mich um eine Stelle beworben und die Zusage bekommen, nun habe ich meinen Arbeitsvertrag in doppelter Ausführung erhalten. Leider wurde er vom Arbeitgeber nicht unterschrieben. Nach telefonischer Rücksprache habe ich erfahren, dass dies erst an meinem ersten Arbeitstag erfolgen wird, also in paar Monaten. Trotzdem soll ich den Vertrag unterschreiben und ihn an Arbeitgeber zurückschicken. Ist solches Verhalten üblich? Soll ich mir da sorgen machen, dass es letztendlich doch irgendwie nicht klappt?
4 Antworten
Zusage reicht. Wenn du den Vertrag unterschrieben zurücksendest, sollte das passen. Die haben dir ein Angebot unterbreitet und du hast angenommen.
Üblich ist es nicht, kann aber vorkommen, wenn z.B. zeichnungsberechtigte Geldgeber im Ausland wohnen usw.
Das ist kein Problem - ein unbefristeter Arbeitsvertrag muß grundsätzlich nicht schriftlich abgeschlossen werden; deshalb ist es auch egal, wann ein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen wird.
Es kommt häufiger vor, das Arbeitsverträge erst nach Aufnahme der Tätigkeit unterschrieben werden - insbesonders, wenn es sich um eine kurzfristige Einstellung handelt.
Nur, wenn es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handeln sollte, muß die Befristungsabrede schriftlich vor der Arbeitsaufnahme erfolgen - hier käme eine Unterschrift des ArbG unter den Vertrag, sofern Du bereits mit Deiner Tätigkeit begonnen hättest, zu spät und das Arbeitsverhältnis wäre unbefristet. Das Risiko des Formfehlers liegt ausschließlich beim Unternehmen.
Das sollte dann auch so dokumentiert werden; man braucht dann als ArbN nicht sofort handeln, sondern kann nach Ablauf der Befristung entsprechende Klage einreichen, wenn es nicht zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis kommt.
Das ist einfach nur Blödsinn. Einfach mal nichts schreiben, wenn man vom Arbeits- und Vertragsrecht keine Ahnung hat.
Hallo,
hast du eine feste Stelle und kündigst diese für den neuen Job?
Ich bin bei solchen Sachen immer sehr vorsichtig und würde in diesem Fall erst kündigen wenn ich den neuen Vertrag unterschrieben vorliegen hätte.
Wahrscheinlich geht es aber auch so in Ordnung, ich persönlich bin wie gesagt sehr korrekt in solchen Angelegenheiten und mache mir deshalb oft zu viele Gedanken.
Solcher Übergang wäre mir am liebsten, leider ist es unmöglich, da ich die neue Stelle nicht antreten kann, ohne die jetzige zu kündigen.
Da musst du dir eigentlich keine Sorgen machen. Wir unterschreiben die Verträge auch erst immer dann, wenn der Arbeitnehmer ihn unterschrieben hat.
Ein nicht vom Arbeitgeber unterschriebener Vertrag ist nutzlos.
PeterSchu: Wenn du von nichts eine Ahnung hast, warum kommentierst du hier überhaupt? Halt doch ganz einfach deine Klappe bei soviel Ahnungslosigkeit. Du verbreitest nur dummes Nichtwissen.
Der Arbeitsvertrag wurde bereits in dem Moment gültig, als der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die mündliche Zusage gegeben hat und sie sich über Arbeitszeit, Arbeitsentgelt und anderen Bedingungen einig wurden. Die Unterschrift des Arbeitgebers auf dem Vertrag kann auch nachträglich gesetzt werden.
Hier ist in jedem Fall ein gültiger Arbeitsvertrag zustande gekommen.
Das Problem ist nur, dass ich schon jetzt weiß, dass es vom Arbeitgeber nicht nur erst dann unterschrieben wird, nachdem ich ihn unterschrieben habe, sondern auch erst in paar Monaten - bist dato habe ich praktisch keinen Beweis oder Bestätigung, dass ich diesen Job habe.
Doch, den hast du ja in Form des Arbeitsvertrages. Wie sonst wärst du an das Papier gekommen, wenn es nicht von der Firma erstellt worden wäre?
Den habe ich ja tatsächlich, dachte nur, dass er keine Beweiskraft hat, solange es von beiden Seiten nicht unterzeichnet ist.
Das Problem ist nur, solange die Arbeit nicht tatsächlich aufgenommen wurde, ist es nicht nachweisbar, dass es einen mündlichen Arbeitsvertrag gibt.