Name des Kindes nachträglich ändern?
Mein 4jähriger Sohn hat 2 Vornamen, ist es möglich jetzt im Nachhinein die beiden Namen noch durch einen Bindestrich verbinden zu lassen (also das auf der Geburtsurkunde eingetragen zu bekommen) ? Weiss das evtl jemand?
9 Antworten
Ich kann zwar nicht nachvollziehen, was an einem Bindestrich so wichtig sein soll.
Aber...mit den Ämtern kann das eine ziemliche Arbeit geben, denn die deutsche Bürokratie lässt sich schwer überwinden.
Mein Vorschlag: Schreibt den Namen doch einfach von Euch aus mit Bindestrich, bringt es Eurem Sohn so bei...denn das wäre eben die Freiheit, die ihr euch dann nehmen könnt. Ob auf der Geburtsurkunde ein Bindestrich ist, oder nicht, das ist doch an sich egal. Wichtig ist, wie ihr den Namen letztendlich schreibt.
Ich habe auch keinen Bindestrich zwischem meinen Vornamen und schreibe sie trotzdem mit...bisher hat keiner danach gefragt, ob das in der Geburtsurkunde auch so steht ;-)
Aber ein Bindestrich garantiert auch nicht, dass deinem Sohn der Name letztendlich gefällt. Selbst mit Bindestrich, kann er den Namen unter den Tisch fallen lassen und nur den Namen angeben, der ihm gefällt.
Allerdings...was ich sehr empfehlen kann. Belege bei deinem Sohn den Namen mit positiven Eigenschaften. Druck ihm die Bedeutung des Namens aus, feiert Namenstag, erzähle ihm von deinem Großvater, sofern er noch lebt, besucht ihn oft...dann wird er den Namen sicherlich mit Stolz tragen.
Ich wäre froh gewesen, meine Eltern hätten mich nach meinen Großeltern benannt...;-) Aber ich bin nach einer Schauspielerin und einer Rolle aus einem Musical benannt...ich kann beides nicht leiden und musste mir jetzt über die Jahre erst mühsam eine andere Bedeutung eintrichtern, so dass ich die Namen wenigstens im Ansatz lieben gelernt habe.
Mein Großvater lebt zum Glück noch. Und mein Sohn vergöttert ihn (umgekehrt genauso). Er heisst übrigens Felix, das bedeutet "Der Glückliche". Also wäre der Name es schon wert. Ich hab auch 2 Vornamen und mein 2. Vorname wurde mir noch nichtmals mehr auf meinem Perso damals ausgestellt (worüber ich auch nicht traurig bin) und deshalb hab ich Angst, dass der Name ohne Bindestrich auch mal irgendwann komplett verlorengeht. Das tut mir übrigens leid für dich :-) Aber wer is schon zufrieden mit seinem Namen ?
;-) Tja, dann wünsche ich deinem Felix auch alles Glück der Welt...
Es freut mich, dass dein Großvater und dein Sohn so wunderbar miteinander auskommen. Das wird sicherlich eine Grundlage sein, dass dein Sohn den Namen nicht "verlorengehen" lässt. So lange dein Sohn das "Erbe" aufrechterhält, brauchst du dir da keine Sorgen machen. Bin fast neidisch, denn ich habe meine Urgroßväter nie kennengelernt...
Och, ich kenn einige, die sehr zufrieden mit ihrem Namen sind. Aber ich denke, das kommt eben auch darauf an, wie die Eltern das vermitteln...Mittlerweile bin ich für mich weg von Schauspielerin und Musical und habe mich für die biblische Bedeutung entschieden; die eindeutig freundlicher und tiefergehender ist ;-))))
Erkundige dich beim Standesamt. Soweit ich weiß sind Namensänderungen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z.B. wenn man stark unter seinem Namen leidet o.ä. Ich weiß allerdings nicht wie es sich mit einer reinen Änderung der schreibweise verhält.
Mir fällt jetzt auf Anhieb kein "wichtiger Grund" ein, der die Behörde zu einer Namensänderung veranlassen könnte.
Und genau dieser ist notwendig.
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist im Ausnahmefall bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Sie dient dazu im Einzelfall erhebliche Unzuträglichkeiten bei der Führung des vorhandenen Namens zu beseitigen. Ohne einen solchen Grund geht das nicht.
Es ginge ja bloss um einen Bindestrich. Das is also nicht möglich?
Normalerweise nicht. Du kannst aber mal bei Deinem zuständigen Standesamt anrufen, die wissen es ganz genau. Ich verstehe nur nicht, was das für einen Sinn haben soll.
Ich will nicht, dass dieser 2. Name irgendwann "verlorengeht", da er eine große Bedeutung hat!
Warum sollte er verloren gehen. Er steht doch in vielen Dokumenten.
Vornamensänderungen sind in Deutschland nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Zuständig ist das örtliche Standesamt.
Mögliche Gründe für die Zulässigkeit einer Vornamensänderung
exotischer Vorname bei Einbürgerung Verwechslungsgefahr Vornamen, die lächerlich oder anstößig klingen das Geschlecht ist nicht eindeutig erkennbar problematische Schreibweise oder Aussprache Vornamen, die Auslöser für psychische Probleme sind (z. B. durch Assoziationen) Geschlechtsumwandlung Quelle
http://www.google.de/search?q=%C3%A4nderung+vornamen
rechtliche grundlagen dort
Ich denk so werd ich es auch machen. Nur zum besseren Verständnis: Ich will nicht, dass der 2. Name irgendwann "verlorengeht", da es erstens ein sehr schöner Name ist und zweitens der Name meines Großvaters und dieser bedeutet mir (und meinem Sohn) einfach alles!