Unterschrift bei Doppelname, nur ein Teil möglich?
Hallo,
muß Frau Müller-Meyer im Job (ich spreche nicht von behördlichen Dokumenten oder Verträgen), sprich bei einfachen Faxen etc an Kunden mit dem Doppelnamen unterschreiben oder reicht auch Müller (dieser ist der Familienname) sie trägt aber den Namen Müller-Meyer.
Danke
2 Antworten
Nur im amtlichen Schriftverkehr ist der gesamte Name wichtig. In anderen Schreiben kann man unterschreiben, wie man es gewohnt ist.
Nein. Ich habe auch einen Doppelnamen und als ich in einer Firma gearbeitet habe, in der fast nur englischsprachige Kunden waren, bin ich sogar gebeten worden, nur einen Teil meines Namens zu nutzen, weil die den ganzen niemals hätten aussprechen können. Dass ich diejenige war, die unterschrieben und den Inhalt zu verantworten hat, was ja eindeutig, auch wenn ich nur einen Teil meines Namens genutzt habe.
Ja, das muss sie, da die beiden Namen mit einem Bindestrich verbunden sind!
ich meine nicht nur die Unterschrift selbst sondern auch ob der volle Doppelname unter dem Brief (gedruckt) stehen muß oder ob ein Teil reicht.