Doppel Namen wie muss ich unterschreiben?
Hallo ich hab von Geburt an einen Doppelten Nachnamen und würde dazu gerne etwas wissen:
1.Wie sieht es da mit dem unterschreiben aus? Langt ein einfaches H. Müller oder ist unbedingt das H. Müller-Schmitt nötig? Auf meinen Karten (Bank ect.) hab ich auch überall auf der Rückseite nur mit H.Müller unterschrieben. In der Namensspalte bei offiziellen Anträgen oder Bestellungen wie z. B Behörden Gängen oder ummeldungen gebe ich natürlich meinen richtigen Namen an, es handelt sich wie gesagt nur um die Unterschrift.
2.Wie sieht es mit dem z.b. melden am Telefon und dem Termin machen aus kann ich das auch alles unter einem Nachnamen oder muss ich hierfür beide benutzen?
3.kann ich irgendwie einen der beiden Nachnamen entfernen lassen und nur den einen behalten (sie sind nicht angeheiratet sondern von Geburt an bekommen)
3 Antworten
Wenn du volljährig bist, kannst du deinen Nachnamen beim Standesamt abkürzen lassen.
Das ist meines Wissens auch kein Problem und braucht gar nicht großartig begründet zu werden.
Ich weiß zum Beispiel von einem Fall, in dem jemand einen fürchterlich langen ausländischen Nachnamen hat abkürzen lassen, also mehr oder weniger "eindeutschen" lassen, weil das hierzulande nur sehr schwer auszusprechen war.
Auch weiß ich von einigen Fällen, bei dem Leute das "von" in ihrem Namen einfach offiziell haben wegstreichen lassen, weil ihnen das zu affig klang.
Wenn es um etwas Amtliches (Behörde, Ausweis) oder Sicherheitsrelevantes (Bank) geht, solltest du mit deinem vollständigen Namen unterzeichnen. Es ist dabei nicht erforderlich, dass man darin jeden einzelnen Buchstaben erkennen kann, du kannst dir die Freiheit nehmen, im Stil einer Eilschrift zu unterzeichnen. Allerdings muss sich dieser stets ähnlich sein!
Im privaten Bereich oder am Telefon hast du völlig "freie Hand".
Ein Antrag auf Namensänderung mit dem Ziel, einen Teil deines Familiennamens abzulegen, wird von der Namensänderungsbehörde stets gern angenommen. Eine große Begründung dazu ist nicht erforderlich, der wichtige Grund ergibt sich ganz allein aus dem öffentlichen Interesse an einer Namensverkürzung.
Allerdings musst du dabei deine persönliche Einbuße berücksichtigen: Werden auch deine Nachkommen über die Namensänderung froh sein? Ergab sich der Doppelname aus einer Familientradition, die erhalten bleiben sollte? Bei Namen mit Adelsprädikat sollte aus Rücksicht auf nachfolgende Generationen von einer Ablegung von Namensbestandteilen abgesehen werden.
deine unterschrift ist so wie sie ist da must du nix hinzufügen wegen doppelt name