Taufe in Verbindung mit einem zweiten Vornamen?

3 Antworten

In der kirchlichen Taufe kannst du alle möglichen Vornamen erhalten, die dann in deinem Taufschein stehen, doch darauf bekommst du keinen Personalausweis. Dazu ist allein die eingetragene Namensführung im standesamtlichen Geburtsregister maßgebend. Wenn du eine Veränderung in deinem bisherigen Vornamen erreichen willst, geht das nur über eine behördliche Namensänderung und die ist nur aus einem wichtigen Grund zu erreichen. Eine Taufurkunde mit deinem Wunschnamen reicht dazu allein nicht aus!

Du lässt dich aus persönlichen Gründen taufen? - Nicht aus Überzeugung ? ;-)

Doppelnamen in Verbindung mit Taufe war zumindest zu meiner Zeit noch üblich......aber wir bekamen keinen wunschnamen....sonder den Vornamen des Taufpaten! Und dieser Name steht auf den Perso ...... weiß nicht ob die Geburtsurkunde oder sowas geändert oder angepasst wurde

Ich denke willst du einen wunschnamen musst du eine Namensänderung beantragen....geht ja um deinen Vornamen

oOsedaOo 
Beitragsersteller
 20.01.2018, 22:58

vielen Dank schonmal für die Info. In meinem Fall hab ich natürlich keinen Taufpaten, aber es geht dann tatsächlich um eine Namensänderung. Ich werde mich dann erstmal beim Standesamt erkundigen, wie das abläuft und ob das zulässig ist.

BinWidder1964  21.01.2018, 14:35
@Maleficent666

Naja, ein psychologisches Gutachten brauchte ich Gott sei Dank nicht, ich brauchte lediglich ein Führungszeugnis & eine ausführliche Begründung und die war, dass ich mit meinem alten Vornamen ganz, ganz schlimme Szenen während der Schulpflicht und mit meiner Familie im Zusammenhang sah, mit der ich nix mehr zu tun haben will und mir eine eigene Identität geschaffen habe.

Richtig ist natürlich, dass es enorm viel Geld gekostet hat wegen dem Aufwand!

RobertWeemeyer  22.01.2018, 13:39
@oOsedaOo

So "natürlich" ist es nicht, dass du keinen Taufpaten hast. Zumindest in der katholischen Kirche ist es auch bei erwachsenen Täuflingen die Regel, dass man einen oder zwei Taufpaten hat.

Das Recht verlangt einen "wichtigen Grund" für die Hinzufügung eines weiteren Vornamens. Ein solcher könnte in der Hinwendung zum christlichen Glauben liegen, wenn etwa der neue Name christlichen Charakter hat und der alte keinen christlichen Bezug hat.