Lohnt sich ein Widerspruch wenn die EU Rente abgelehnt wird
Hallo Leute ! Lohnt sich ein Widerspruch, wenn die EU Rente abgelehnt wird. Habe schon den dritten Antrag gestellt, und ist wieder abgelehnt worden die EU Rente. Habe 60 % Behinderung und kann auch gesundheitlich nicht alle arbeiten erledigen. Bin schon fast 1 Jahr krank geschrieben ohne Unterbrechung. Lebe zurzeit vom Jobcenter Arbeitslosengeld 2 ! Wer kann mir da weiter helfen !
Lieben Gruß Jürgen W.
6 Antworten
Ob es nach der dritten Ablehnung noch etwas bringt, kann ich nicht genau sagen.
Bei einer Freundin wurde er einmal abgelehnt, sie hat dann Widerspruch eingelegt und letztendlich die Rente bewilligt bekommen.
Aus welchem Grund wurde es denn jedes mal abgelehnt?
Okay, ich wünsche dir viel Erfolg. Gerade bei Behörden muss man (leider) hartnäckig bleiben.
erfolg gegen eine widerborstige behörde hast du nur mit einer klage beim sozialgericht
Hallo juergenwessel,
Sie schreiben:
Lohnt sich ein Widerspruch wenn die EU Rente abgelehnt wirdHabe schon den dritten Antrag gestellt, und ist wieder abgelehnt worden die EU Rente.
Antwort:
Leider schreiben Sie nicht, ob Sie vor dem 2.1.1961 oder nach dem 1.1.1961 geboren sind!
Sollten Sie nach dem 1.11961 geboren sein, haben Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit und müßen an Hand Ihrer eigenen Krankenakte glasklar nachweisen, daß Sie auch leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt auf Dauer nur noch unter 3 Stunden ausüben können!
Ihre Frage ist etwas unglücklich formuliert, denn ob es sich für Sie lohnt, das kann Ihnen hier mit Sicherheit niemand beurteilen, weil hier niemand weiß, wie hoch Ihre Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente sind und wie hoch Ihr finanzieller Bedarf ist!
Ihre Frage müßte also lauten, ob Sie nach den vielen Ablehnungen überhaupt eine Chance haben, mit einem weiteren Widerspruch doch noch zum Erfolg zu kommen!
Daß Anträge seitens der DRV abgelehnt werden, das ist in der Praxis eher die Regel, als die Ausnahme!
Meist liegt dies daran, daß die medizinische Beweisführung nicht stichhaltig ist und von der DRV-Verwaltung mühelos gekontert werden kann!
Um hier Erfolg zu haben, müßen Sie Ihre eigene Krankenakte laut dem "Roten-Faden" überprüfen und bei Bedarf ggf. aktualisieren und optimieren!
google>>
erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/
Ihr Rechtsbeistand kann parallel bei der DRV eine Akteneinsicht geltend machen und so herausfinden, wo in Ihrer medizinischen Beweisführung gegebenenfalls Schwachstellen enthalten sind!
In der Regel landet dann das Verfahren vor dem Sozialgericht und da müßen dann ohnehin alle Karten auf den Tisch!
Ohne kompetenten Rechtsbeistand haben Sie in der Regel schlechte Karten:
google>>
vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung
Habe 60 % Behinderung und kann auch gesundheitlich nicht alle arbeiten erledigen.
Antwort:
Die Schwerbehinderung wird auf gar keinen Fall in Prozent, sindern ausschließlich in Grad der Behinderung ausgewiesen!
"GDB 60!"
Die Schwerbehinderung hat auf die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente so gut wie keinen Einfluß!
Lebe zurzeit vom Jobcenter Arbeitslosengeld 2 ! Wer kann mir da weiter helfen !
Antwort:
In der Regel können Sie vom VDK als Mitglied Rechtsbeistand erwarten!
Allerdings kann Ihnen der beste Rechtsbeistand nicht helfen und keine Wunder vollbringen, wenn Ihre eigene Krankenakte keine glasklaren Fakten beinhaltet!
Wenn Sie finanziell mittelos sind, dann haben Sie ggf. Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe:
google>>
gruene-hilfe.de/haeufige-fragen-an-die-gruene-hilfe/beratungshilfe-und-prozesskostenhilfe/
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
tja dann bist Du wohl noch nicht lange genug krank und die rentenbehörde geht wohl davon aus dass es Arbeiten gibt welche Du tätigen kannst, zumindest wird Dir das unterstellt, daher, versuche es in einem weiteren Jahr erneut, es braucht eben den langen Atem!
LG
Das gibt es ganz oft. Ich empfehle Dir die Internetseite krank-ohne-rente.de
Da bin ich auch und es gibt viele Tipps im Umgang mit den Behörden.
MfG
Hallo Funny,
mein Grund war der das ich noch mindestens 6 Stunden arbeiten kann, und leichte bis mittelschwere Arbeiten verrichten kann. Aus der Sicht der Ärzte. Ich lege halt jetzt dann Widerspruch ein. Brauche halt einen Termin bei meinem Arzt, und muss gleich am Dienstag anrufen. Gruß Jürgen W.