Gilt Rechts vor Links auch bei einer Einmündung mit durchgezogenem Ranstreifen, also dieser Weise streifen am Straßenrand?

5 Antworten

... diese Einmündung wird dann eine Grundstückszufahrt sein.

Vielleicht gibt es ja einen Fußweg als Beweis, der in diesem Bereich nicht unterbrochen wird.

In Deutschland gilt immer rechts vor links, außer es wird durch Schilder (Verkehrszeichen) anders geregelt.

Diese Linie kann eine reine Haltelinie gewesen sein. Eine Fahrbahnmarkierung ist KEIN Verkehrszeichen.

AntonAntonsen  28.08.2017, 17:21

Eine Fahrbahnmarkierung ist KEIN Verkehrszeichen.

Das sieht § 39 Abs.5 Satz 1 StVO aber anders.

qugart  29.08.2017, 08:47
@AntonAntonsen

Ja, aber in dem Zusammenhang brauchts da mindestens noch ein Schild dazu.

Kannst du von der Örtlichkeit einen Link zu GoogleMaps einstellen?

Oder alternativ: Wo war denn das genau?

Eine durchgezogene Linie (Fahrstreifen-/Fahrbahnbegrenzung) darf grundsätzlich nicht überfahren werden. Daher macht sie an einer Einmündung überhaupt keinen Sinn. Sie sagt auch nichts über die Vorfahrt aus.

Eigentlich nein, dies wird dann durch Schilder geregelt. Wenn dort ein Vorfahrtsschild ist nein.

Wenns ein verkehrsberuhigter breich ist auch nein

SimonSteuer 
Beitragsersteller
 28.08.2017, 16:19

Also gilt dort kein rechts vor links

Eine durchgezogene randlinie hat nichts zu sagen. Nur, wenn dort ein abgesenkter Bordstein ist müssen die warten. In dem Fall wird rechts vor links gelten.