Wie teuer darf die Hausreinigung bei Mietwohnungen sein?

4 Antworten

Das ist schon recht viel, geht es dabei nur um Hausreinigung oder auch um Winterdienst und Hausmeistertätigkeiten? Frage den Vermieter mal, wie sich das zusammensetzt. Die Rechnungen darfst du beim Vermieter einsehen.

Verwaltungskosten haben hier auch nichts zu suchen. Die darf der Vermieter nicht auf die Mieter umlegen.

Webar 
Beitragsersteller
 11.03.2016, 16:01

Kein Hausmeister, es kommt nur (soweit ich in den letzten jahren mitbekommen habe) alle 1-2 Woche 1 person die einmal das Steigenhaus runterwischt. Dauer dafür ist unter 1 Stunde. Winterdienst ist auch dabei. Hier habe ich aber noch nie jemanden gesehen.

Ich denke, ihr könnt in diesem Fall verlangen, dass der Posten Hausreinigung aufgeschlüsselt wird.

Verwaltungskosten dürfen nicht umgelegt werden.

Fast 5000 € für ein paar mal Treppe ist extrem viel.

Verlange beim Vermieter Einsicht in die Originalbelege die der Abrechnung zu Grunde legen.

Nur so pauschal, also nicht angeben welche Belege genau.

Bist Du Dir sicher, mit einer Mietwohnung? Es werden Verwaltung/Honorar in eine BK Abrechnung eingestellt und diese Kosten haben dort nichts zu suchen.

Schaue in die Rechnung für die Renigung und rüge ggf. die Unwirtschaftlichkeit.