Wie stelle ich eine rechtlich gültige Vollmacht aus, dass meine Eltern meine Wohnungsangelegenheiten regeln dürfen (Ausland)?
Hallo, ich gehe bald für ein Jahr ins Ausland, möchte meine Wohnung in Deutschland aber behalten, da mich eine Wohnungsauflösung viel Geld kosten würde und ich keinen Bock hätte, mir nach der Rückkehr neue Möbel etc. kaufen zu müssen, eine Kaution zu bezahlen usw.
Da ich aber nicht weiß, wie sich mein Auslandsjahr entwickeln wird und ob ich tatsächlich nach einem Jahr wieder hier wäre, möchte ich meinen Eltern eine Vollmacht ausstellen, damit sie die Wohnung z.B. auflösen lassen können, auch wenn ich nicht vor Ort bin.
Was muss ich beachten, damti die Vollmacht rechtlich wirksam ist?
4 Antworten
ohne vollmacht - die miete regelmäßig zahlen , hin und wieder lüften lassen .
ansonsten eine notarielle vollmacht erteilen .
die antwort von angy2001 ist nur zu unterstreichen. ich persönlich bin immer für die sog. ´offene´ vollmacht in einer bestimmten frage (bei dir: deine wohnung, also: an mieters statt), denn dann sind sie vollumfänglich handlungsbefugt. wenn du nur die punkte aufführst, dir dir gerade einfallen, sind sie in gewisser weise handlungsbeschränkt, wenn es z.b. um feuer-, wasser- oder sonstige schäden geht, versicherungen usw. usw.
ich habe meinen eltern auch mal so eine ´offene´ vollmacht ausgestellt, als ich im ausland war. darin hatten sie mich im mietverhältnis ´an mieters statt´ zu vertreten sowie darüber hinaus im sinne meiner sonstigen interessen, die das mietverhältnis hätten betreffen können (fristgerechte kündigung, auflösung der wohnung, lagerung des mobiliars).
ich hatte noch vorsichtshalber die personalausweise (vorder- und rückseite) fotokopiert beigelegt, falls im rechtsfall eine unterschriftenprüfung notwendig geworden wäre.
aber für eine reine vollmacht ist das nicht notwendig. rechtsfälle könnten z.b. sein: entzug der einzugsermächtigung (z.b. bei miete oder sonstwie), miet- und nebenkostenrückstände, bankkonten, vertretungen bei versicherungen usw. , dies alles eben im streitfall.
man weiß ja nie, ob man, z.b. durch unfall, handlungsunfähig wird und dann diese dinge nicht mehr regeln kann.
ich fand damals, eine kopie der persos frisst kein brot, also mach ich das. aber das entscheide bitte selbst.
Das geht formlos.
Sinngemäß reicht es zu schreiben, daß deine Eltern befugt sind, alle anfallenden Angelegenheiten für dich regeln zu können.
Solch eine Vollmacht hatte ich von meinem Sohn auch als er Deutschland verlassen hat..es gab so einiges noch für ihn zu regeln und ich habe nie ein Problem gehabt, es nicht tun zu dürfen/können.
Selbst bei amtlichen Dingen ging alles problemlos!
Hier ist mal ein Muster, du solltest bei den Aufgaben entweder sehr konkret oder aber sehr allgemein formulieren. Es sind ja deine Eltern und du kannst Vertrauen in sie haben - deshalb empfehle ich eher eine allgemeine Formulierung, die alles abdeckt, was vielleicht anfallen könnte.