Kann ich meinen Sohn mit einer Vollmacht beim anwalt vertreten
Hallo, ich habe da ein Problem. Mein Sohn ist beruflich im Ausland, ich habe aber eine Vollmacht von ihm, dass ich ihn bei allen geschäftlichen und rechtlichen Dingen vertreten kann. Gilt diese Vollmacht auch bei einem Anwalt. Danke schon mal für Eure Hilfe!!!!
3 Antworten
Mit einer Generalvollmacht kannst Du jegliche Rechtsgeschäfte (auch Klage einreichen z.B.) durchführen. Ausnahme sind nur solche, die bestimmte Formerfordernisse voraussetzen, Z.B. Grundstückskauf etc.
Mit dieser Vollmacht kannst Du Deinen Sohn in allen Angelegenheiten vertreten, auch gegenüber einem Rechtsanwalt. Einzige Ausnahme: Höchstpersönliche Rechtsgeschäfte (Testament, usw.).
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Ja, zweifelsfrei