Mietkaution nach 9 Monaten noch nicht zurück

7 Antworten

Für die Abrechnung deiner Vorauszahlungen hat der Vermieter noch Zeit bis 31. Dez. 2015 (vorausgesetzt, es wird kalenderjährlich abgerechnet).

Evtl. Schadenersatzforderungen sind inzwischen verjährt (die VF beträgt 6 Monate).

Da keine Nachzahlung sondern eine Gutschrift zu erwarten ist, ist die Rückzahlung der gesamten Kaution fällig. Das war sie bereits nach 6 Monaten ab Rückgabe der Wohnung.

Fordere deshalb nunmehr per Einwurfeinschreiben den Vermieter auf, dir binnen 10 Werktagen die Kaution zurückzuzahlen. Kündige gleich mit an, dass du bei Verzug Rechtsmittel anwenden wirst. Das wäre zunächst ein Mahnbescheid, danach erforderlichenfalls eine Klage.

Gerhart  22.10.2014, 08:32

Formal gesehen kann der Vermieter mit der vollständigen Rückgabe der Kaution vermutlich noch warten. Aber unbedingt muss er die Kaution auf Anforderung hin abrechnen.

Beträgt der Abrechnungszeitraum ein Kalenderjahr, hat der Vermieter für die Abrechnung 2013 noch bis zum 31.12.14 Zeit, sie dir zukommen zu lassen. Für die Abrechnung aus 2014 sogar noch bis zum 31.12.15. Einen Teil der Kaution darf dein Vermieter für mögliche Nachzahlungen aus Nebenkosten zurückbehalten.

Ich bin mir sehr sicher dass ich auf jeden Fall auch noch Nebenkosten zurück bekomme, da die Pauschale sehr hoch angesetzt war.

Pauschale? Wenn du eine Pauschale für Nebenkosten bezahlst, wird doch überhaupt keine Nebenkostenabrechnung erstellt. Oder leistest du Vorauszahlungen?

albatros  21.10.2014, 23:42

Er ist im Februar 2014 ausgezogen. Das bedeutet bei kalenderjährlichen Abrechnung, dass der Vermieter Zeit bis 31.12.2015 hat, um abzurechnen.

glashaus 
Beitragsersteller
 21.10.2014, 22:27

Ja, Vorrauszahlungen.

glashaus 
Beitragsersteller
 21.10.2014, 22:32
@glashaus

bzw. Abschlagszahlung

Gerhart  22.10.2014, 08:24
@glashaus

Abschlag ist eine andere Form von Rate. Abschlag trifft hier nicht zu.

Du solltest mit rechtlichen Konsequenzen drohen... Wenn nichts hilft, einen Anwalt nehmen.

Wenn das Abrechnungsjahr das Kalenderjahr ist, dann steht noch die Nebenkostenabrechnung 2014 aus. Diese kann der Vermieter erst nach Ablauf des Jahres erstellen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann er die Kaution, bzw. einen Teilbetrag, die einer ungefähren Nachzahlung entspricht, einbehalten. Was Sie machen können, ist allenfalls einen Teilbetrag Ihrer Kaution einfordern.

Vergiss die E-Mails, fordere schriftlich per Einschreiben mit Rückschein deine Kaution innerhalb der nächsten vier Wochen (http://www.ra-kassing.de/vrbrauch/rechtgeb/mietrech/kaution/ktrueck.htm) - neun Monate sind krass. Mit der Nebenkostenabrechnung darf er sich ein Jahr Zeit lassen, aber wenn du meinst, du bekommst Geld zurück, würde ich das auch so langsam einfordern, spätestens und mit Nachdruck aber im Januar.

Gerhart  22.10.2014, 08:26

Sortiere doch bitte deinen Datensalat und richte dich nach der Fälligkeit der NK-Abrechnung, die dem 12-monatigen Abrechnungszeitraum folgen sollte.

Padri  22.10.2014, 11:23

Deine Antwort ist leider falsch.