Mietkaution nach 9 Monaten noch nicht zurück
Hallo Leute. Anfang Februar bin ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Im April, Juli und August habe ich E-Mails an meine alte Vermieterin geschrieben und die Kaution sowie eine Abrechnung der Nebenkosten eingefordert. Ich wurde immer vertröstet. Ich bin mir sehr sicher dass ich auf jeden Fall auch noch Nebenkosten zurück bekomme, da die Pauschale sehr hoch angesetzt war. Ein paar kleine Mängel wurden bei Wohnungsübergabe auch entdeckt, nichts gravierendes, Dinge die schon vorher kaputt waren... Die Wohnung ist schon längst wieder vermietet. Der Vermieter ist die Katholische Kirche, die in meinem Ort Häuser mit Wohnungen für ihre Mitarbeiter bereit hält. Da aber die Wohnung lange frei stand wurde sie ausgeschrieben und an mich vermietet. Also: Von Februar bis Ende Oktober habe ich meine Kaution + Nebenkostenabrechnung noch nicht bekommen. Welche rechtlichen Möglichkeite habe ich? Es handelt sich hier um ca 1000 €
Danke für Eure Hilfe!
7 Antworten
Für die Abrechnung deiner Vorauszahlungen hat der Vermieter noch Zeit bis 31. Dez. 2015 (vorausgesetzt, es wird kalenderjährlich abgerechnet).
Evtl. Schadenersatzforderungen sind inzwischen verjährt (die VF beträgt 6 Monate).
Da keine Nachzahlung sondern eine Gutschrift zu erwarten ist, ist die Rückzahlung der gesamten Kaution fällig. Das war sie bereits nach 6 Monaten ab Rückgabe der Wohnung.
Fordere deshalb nunmehr per Einwurfeinschreiben den Vermieter auf, dir binnen 10 Werktagen die Kaution zurückzuzahlen. Kündige gleich mit an, dass du bei Verzug Rechtsmittel anwenden wirst. Das wäre zunächst ein Mahnbescheid, danach erforderlichenfalls eine Klage.
Formal gesehen kann der Vermieter mit der vollständigen Rückgabe der Kaution vermutlich noch warten. Aber unbedingt muss er die Kaution auf Anforderung hin abrechnen.
Beträgt der Abrechnungszeitraum ein Kalenderjahr, hat der Vermieter für die Abrechnung 2013 noch bis zum 31.12.14 Zeit, sie dir zukommen zu lassen. Für die Abrechnung aus 2014 sogar noch bis zum 31.12.15. Einen Teil der Kaution darf dein Vermieter für mögliche Nachzahlungen aus Nebenkosten zurückbehalten.
Ich bin mir sehr sicher dass ich auf jeden Fall auch noch Nebenkosten zurück bekomme, da die Pauschale sehr hoch angesetzt war.
Pauschale? Wenn du eine Pauschale für Nebenkosten bezahlst, wird doch überhaupt keine Nebenkostenabrechnung erstellt. Oder leistest du Vorauszahlungen?
Sag ich ja!
Ja, Vorrauszahlungen.
Du solltest mit rechtlichen Konsequenzen drohen... Wenn nichts hilft, einen Anwalt nehmen.
Wenn das Abrechnungsjahr das Kalenderjahr ist, dann steht noch die Nebenkostenabrechnung 2014 aus. Diese kann der Vermieter erst nach Ablauf des Jahres erstellen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann er die Kaution, bzw. einen Teilbetrag, die einer ungefähren Nachzahlung entspricht, einbehalten. Was Sie machen können, ist allenfalls einen Teilbetrag Ihrer Kaution einfordern.
Vergiss die E-Mails, fordere schriftlich per Einschreiben mit Rückschein deine Kaution innerhalb der nächsten vier Wochen (http://www.ra-kassing.de/vrbrauch/rechtgeb/mietrech/kaution/ktrueck.htm) - neun Monate sind krass. Mit der Nebenkostenabrechnung darf er sich ein Jahr Zeit lassen, aber wenn du meinst, du bekommst Geld zurück, würde ich das auch so langsam einfordern, spätestens und mit Nachdruck aber im Januar.
Sortiere doch bitte deinen Datensalat und richte dich nach der Fälligkeit der NK-Abrechnung, die dem 12-monatigen Abrechnungszeitraum folgen sollte.
Deine Antwort ist leider falsch.
Er ist im Februar 2014 ausgezogen. Das bedeutet bei kalenderjährlichen Abrechnung, dass der Vermieter Zeit bis 31.12.2015 hat, um abzurechnen.