Vollmacht Wohnungsangelegenheiten soll der Mieter eine Kopie haben?
Guten Tag. Ich ziehe in eine neue Wohnung um und ein Vertragsentwurf ist zu mir gekommen, es besagt, dass die Interessen des Wohnungseigentümers durch die dritte Person repräsentiert werden. Soll ich eine Kopie der Vollmacht zwischen dem Wohnungseigentümer und einem Dritten Person zusammen mit dem Mietvertrag haben? Das Formular Wohnungsgeberbestätigung für An/Ummeldung bei Bürgerbüro wird auch von Dritten ausgefüllt und unterschrieben. Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
4 Antworten
Solange dir Niemand seine Vollmacht vorlegt, solltest du nicht davon ausgehen, dass er wirklich eine hat.
Also ja, es wäre sicher von Vorteil, sich von dem Bevollmächtigten eine Kopie der Vollmacht geben zu lassen.
Ich rate, eine Originalausfertigung der Vollmacht aushändigen zu lassen. Das dürfte für den Vollmachtgeber kein Problem sein. An einer Kopie kann gebastelt werden und es kann die Echtheit bestritten werden.
Ein Rechtsanwalt verlangt auch immer ein Original seiner ihm erteilten Vertretungsvollmacht wie auch ein Beschuldigter das fordern darf.
In Unkenntnis des Vertrages bzw. des Anschreibens, beides kann so formuliert sein, dass es reicht, empfehle ich, die Kopie der Vollmacht zum Mietvertrag hinzu zu nehmen.
Eine schriftliche Vollmacht sollte Dir vorgelegt werden. Dann entweder Kopie geben lassen oder abfotografieren.
Letztendlich ist es so, dass auch jemand ohne Vollmacht als Vermieter im Mietvertrag stehen könnte. Man muss nicht Eigentümer sein, um eine Wohnung zu vermieten. Wichtig ist nur, dass derjenige, der vermietet, auch die Möglichkeit hat, Dir die Wohnung zu übergeben. Ist das so, kannst Du davon ausgehen, dass alles seine Ordnung hat.
Sollte sich nach Deinem Einzug heraus stellen, dass der "Vermieter" gar nicht das Recht hatte, Dir die Wohnung zu vermieten, muss der "Vermieter" den eigentlichen Rechteinhaber, also i. d. R. den Eigentümer entschädigen.
Er muss ihm dann ggf. einen finanziellen Ausgleich geben und dafür sorgen, dass die Wohnung möglichst bald wieder frei ist, was im Grunde nach dem Einzug sehr schwer ist, denn es kommt eigentlich nur eine Eigenbedarfskündigung in Frage und diesen müßte Dein Vermieter schon gut begründen können.
Dennoch würde man auf diese Weise in einen Strudel rein gezogen, den man nicht gerne haben will. Aus diesem Grund solltest Du
- keinesfalls Kaution oder Teile davon vor der Übergabe der Wohnung zahlen und
- nach Möglichkeit eine schriftliche Vollmacht verlangen und zu Deinen Unterlagen nehmen.
Die Wohnungsgeberbescheinigung ist dann eher nebensächlich.
ja, du solltest die vollmacht, zu deiner sicherheit, haben