Ladendiebstahl Äußerungsbogen?

3 Antworten

Die Polizei braucht das für die Dokumente. Als Beschuldigter einer Straftat brauchst Du Dich nicht selbst belasten. Gib nur an, was sowieso feststeht und sich nicht verleugnen läßt.

Also Angaben zur Person (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.).

Deine Taten wurden festgestellt. Für ein Urteil ist ein Richter zuständig. Falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, solltest Du Dir jedoch gut überlegen, wie Du Dich äußerst. An Deiner Stelle würde ich einen Strafrechtsanwalt aufsuchen, der dann alles weitere regeln kann.

Aronbra 
Beitragsersteller
 12.07.2016, 13:27

Danke für deine hilfreiche Antwort. Da sind Punkte wie zum Beispielb ich gebe meine Tat zu , oder ich wäre bereit eine Geldstrafe zu bezahlen soll ich dies ankreuzen oder lieber lassen? 

bwhoch2  12.07.2016, 13:46
@Aronbra

ich gebe meine Tat zu

Du wurdest erwischt. Das, was man Dir vorwirft, entspricht rein objektiv der Wahrheit. Das jetzt nicht zu zu geben, könnte nur bedeuten, dass es wohl sinnvoll ist, Dich auf Deinen Geisteszustand zu untersuchen. Sollte es nämlich öfter vorkommen, dass Du irgendwas machst, was Du später nicht mehr weißt...

Das kannst Du bei "ja" ankreuzen, wenn es der Wahrheit entspricht, was man Dir vorwirft.

ich wäre bereit eine Geldstrafe zu bezahlen 

Die Alternative wären Sozialstunden oder eine Gefängnisstrafe. Die grundsätzliche Bereitschaft, eine Geldstrafe zu bezahlenm bedeutet noch nichts über die Strafhöhe und auch nicht, ob es überhaupt eine Geldstrafe gibt, sondern irgend eine andere Art von Jugendstrafe, jedoch könnte es sein, dass Du insgesamt günstiger weg kommst, wenn Du auch hier "ja" ankreuzt.

Möglich, dass Du dann einen Strafbefehl bekommst und Du kannst entscheiden, ob Du den Betrag einfach zahlst und damit die Sache abschließt oder ob Du nicht bezahlst und ein Richter muss entscheiden.

Dennoch: Frag so etwas besser einen Anwalt.

Zum Anhörungsbogen:

Fragen zur Person "musst" Du beantworten.

Zur Sache selbst musst und solltest Du Dich nicht auslassen. Im Bogen ist das unter der Überschrift "freiwillige Angaben".

Es gibt ein Ankreuzfeld "Ich möchte mich nicht äußern".

Da mache Dein Kreuzchen.

Schicke es danach ab und erstmal gut.

Tipp: Wenn die Sache weiter geht, rate ich Dir zu einer anwaltlichen Vertretung. Am Besten mit Schwerpunkt "Strafrecht". (Akteneinsicht, Strategie, etc. der weiß was zu tun ist)

Wichtig: Nur Angaben zur Person machen !!!

Gruß Dietmar Bakel

"eingesteckt" - was für ein lächerliches und verharmlosendes Wort für eine STRAFTAT!

Kleine Kinder stecken was ein, weil sie noch nicht wissen, dass man es kaufen muss. Du KLAUST mit voller Absicht und vollem Bewusstsein.

Aronbra 
Beitragsersteller
 12.07.2016, 13:24

Fühlst du dich jetzt besser für diesen unnötigen Kommentar? Ich habe keinen Menschen ermordet ,aber ich berue.meine Tat sehr. 

AuroraRich  12.07.2016, 13:25
@Aronbra

Na dann kannst du ja auch einfach alles wahrheitsgemäß angeben, wofür die unnötige Frage?

Kapodaster  12.07.2016, 13:28
@Aronbra


ich berue.meine Tat sehr

Aber sischer dat. Deshalb fragst du uns ja auch,



wie soll ich ambesten schlau ankreuzen?

Versuch nicht, abzulenken. Du bist ein Dieb oder eine Diebin und probierst, möglichst ungeschoren aus der Sache rauszukommen.


BellaBoo  12.07.2016, 13:36
@Kapodaster

Das sie Mist gebaut hat ist klar und auch das sie dafür einstehen muss. Aber deswegen hier so ein Fass aufzumachen und sie wie eine Schwerverbrecherin zu behandeln, das ist echt unnötig.

Und jeder probiert möglichst ungeschoren oder nur mit kleinen Strafen aus Sachen rauszukommen. Ich kenne keinen Menschen, der nicht schon irgendwann in seinem Leben etwas gemacht hat, für das man rein theoretisch bestraft hätte werden können. Nur wo kein Kläger, da kein Richter !

AuroraRich  12.07.2016, 13:37
@BellaBoo

Hmm ich habe noch nie etwas gemacht, was eine Straftat ist. Warum sollte ich das tun?

bwhoch2  12.07.2016, 13:50
@Kapodaster

@AuroraRich:

Was soll das? Was angestellt, man bereut, aber man will sich nicht noch weiter rein reiten. Deshalb ist es doch besser, wenn man fragt, bevor man was falsch macht.

Gerade, wer noch nie was angestellt hat, kann gar nicht ermessen, wie die Justiz tickt. Und glaube mir, sie tickt bei weitem nicht so, wie man als Normalo meint, dass sie ticken müßte.

Hast Du eigentlich eine Vorstellung davon, warum jedem Straftäter, der vor Gericht gestellt wird, ein Pflichtverteidiger bei geordnet wird, wenn er sich nicht selbst um einen Anwalt kümmert und die Tat noch so bereut und auch bereit wäre, die Höchststrafe in Kauf zu nehmen?

Weil es immer auch um Verfahrensfragen geht, von denen ein nicht Jurist einfach keine Ahnung hat.