Wie soll ich in der Klinik kündigen?

11 Antworten

Sollte im Arbeitsvertrag tatsächlich nicht stehen, dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Gesetzlich ist es so geregelt, dass Du zum 15. oder 30./31. des Monats kündigen kannst. Die Kündigung muss mindestens 4 Wochen vorher beim Arbeitgeber vorliegen.

Geh mal ins Personalbüro und frag nach. Möglich wäre auch eine Aufhebungskündigung im beiderseitigen Einvernehmen. 

Wenn nichts Gegenteiliges im Arbeitsvertrag vermerkt ist, so geht das aus meiner Sicht nach §622 BGB. Das wären hier dann wohl nach (1) eine Frist von 4 Wochen zum 15ten oder zum Monatsende.

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

ich würde sagen 6 wochen zum qartalsende ist im arbeitsrecht üblich , das wäre der 23. 6. an dem du die kündigung abgeben müsstest um am 1.8. freigestellt zu sein.

die kündigung muss entsprechend formuliert sein, hiermit kündige ich das mit der XXX klinik bestehende arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.07.2016.

Wenn tatsächlich nichts im Arbeitsvertrag stehen sollte, dann kündige doch einfach jetzt schon zum 15.08.2016 und gut ist.

Dann hast Du 5 Monate vorher gekündigt, damit hast Du sicherlich alle möglichen Fristen eingehalten.