Kündigung im IGZ Tarifvertrag?
Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen.
Ich befinde mich aktuell im Zeitarbeitsverhältnis, im IGZ Tarif, seit dem 20.03.17. Aktuell ist damit meine Kündigungsfrist bei 2 Wochen.
Jetzt am Montag, den 29.05.17 unterschreibe ich einen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber. Dieser möchte mich zum 12.06.17 einstellen.
Nun meine Frage... WANN muss die Kündigung bei der Zeitarbeitsfirma eingehen, bzw. wann muss ich sie losschicken?
Ich hoffe jemand kann mir da helfen
2 Antworten
Die Kündigungsfrist von 2 Wochen ist richtig (Manteltarifvertrag iGZ § 2.2).
Wenn der 1. Arbeitstag im neuen Arbeitsverhältnis der 12.06. sein soll, ist also der 11.06. der letzte Arbeitstag bei der Zeitarbeitsfirma.
Das heißt also, dass der Arbeitgeber Dein Kündigungsschreiben spätestens am 28.05. erhalten muss; die 14-tägige Frist beginnt dann am nächsten Tag (29.05.).
Da der 28.05. aber ein Sonntag ist, geht das nur, wenn am Sonntag regulär gearbeitet wird und ein zum Kündigungsempfang berechtigter Verantwortlicher dann auch erreichbar ist.
Ist das nicht der Fall, muss die Kündigung dem Arbeitgeber am 27.05. zugehen; hier gilt aber das gleiche wie für den Sonntag.
Sind beide Tage keine normalen Arbeitstage, musst Du die Kündigung spätestens am Freitag, den 26.05. abgeben.
Sollte der Betrieb an diesem Freitag als einem "Brückentag" Betriebsferien haben, spielt das für Dich keine Rolle. Due kannst dann die Kündigung (mit Zeugen für Inhalt und Einwurf) zu postüblicher Zeit - also nicht z.B. erst um 19 Uhr - in den Firmenbriefkasten der Zeitarbeitsfirma einwerfen.
Es ist dann das Problem des Betriebs, dafür zu sorgen, dass Posteingänge auch an solchen Tagen kontrolliert werden; Du hättest dann auf jeden Fall Deine Kündigung rechtzeitig abgegeben, auch wenn sie erst am Montag (29.05.) geöffnet werden sollte.
Alternativ - wenn Dir das wegen der zeitlichen Überschneidung zu unsicher ist, da Du ja vor der Unterzeichnung des neuen Vertrag kündigen musst - solltest Du Deinen Arbeitgeber rechtzeitig vorher fragen, ob er eventuell einen Aufhebungsvertrag nach dem 29.05. mit Dir schließt, damit Du nicht an diese Kündigungsfrist gebunden bist.
Ergänzung:
Du kannst selbstverständlich den neuen Arbeitgeber auch bitten, das Arbeitsverhältnis erst am 13.06. beginnen zu lassen.
Dann könntest Du nach der Vertragsunterzeichnung am 29.05. noch rechtzeitig mit 14-tägiger Frist zum 12.06 kündigen.
Wenn Du nicht mehr da bist wird das als Kündigung gewertet.
Ok Ok. Du unterschreibst. Und am gleichen Tag kündigst Du zum 12.06.
Das klappt zeitlich nicht!
Das neue Arbeitsverhältnis soll am 12.06. beginnen; also muss zum 11.06. gekündigt werden.
Und da ist dann die Kündigung am 29.05. um einen Tag zu spät!
Wenn Du nicht mehr da bist wird das als Kündigung gewertet.
Das ist selbstverständlich völliger Unsinn (rein rechtlich)!
Das beantwortet die Frage kein bisschen ?!