Verkauf von B Ware

4 Antworten

Wenn das nicht beim Kauf ausgeschlossen wird, ja. Du brauchst einen Gewerbeschein und eine Steuernummer.

PaFra 
Beitragsersteller
 07.10.2014, 18:05

Gewerbeschein und eine Steuernummer brauch ich doch nur wenn ich das auch gewerblich machen möchte. Aber wie ist das wenn ich den Vertrieb in meiner Freizeit machen möchte. Quasi als Hobby ist ja nicht so das ich damit 100€ im Monat machen würde nur gerade so viel das ich den Sprit zur Arbeit hin und wieder zurück raus hab. Oder Spielt das dann keine Rolle?

Bitterkraut  07.10.2014, 18:07
@PaFra

Soblad du ein Gewinnerzielungsabsicht hast, ist es gewerblich. Egal zu welcher Zeit du das machst. Ausnahme,du machst es nur 1x. Aber du willst es regelmäßig machen und das nennt man Gewerbe treiben, handeln. Ob du dabei jeden Monat 1 Euro umsetzt oder 1000 spielt keine Rolle.

Damit würdest Du Deinem Arbeitgeber Konkurrenz machen. Denn Du würdest dann ja genau die selben Sachen vertreiben, die auch Dein Arbeitgeber verkauft. Und dies lassen die meisten Arbeitgeber nicht zu. Von daher benötigst Du auf jeden Fall die Genehmigung Deines Arbeitgebers.

Wobei ich hier jetzt mal die Frage nach einem Gewerbeschein außer acht lasse ....

wendelstein1862  07.10.2014, 22:03

Kann ich nur bestätigen, arbeite in einer großen Firma für Bademoden und Miederwaren, es sind einige Mitarbeiter ertappt worden, als sie die B-Ware von unseren sogenannten "Wühlkästen" weiterveräußert haben.

Hi,

natürlich darfst du das. Du musst die Ware aber auch als B-Ware bezeichnen.

Wenn du das nachhaltig machst, musst du ein Gewerbe anmelden.

Wenn Du ein Gewerbe anmeldest und die Genehmigung Deines Arbeitgebers hast - kein Problem.