Einnahmen von Grin in der Steuer angeben?
Hallo,
ich habe über Grin eine Hausarbeit verkauft. Ich habe früher gelesen, dass die Quellensteuer beim Verkauf einbehalten wird, finde diesen Absatz aber gerade nicht. Kann mir jemand sagen, wie ich das steuerlich behandeln muss?
Über Erfahrungswerte würde ich mich sehr freuen.
4 Antworten
deutsche Quellensteuer müssen die m.e. Nicht einbehalten. Und wenn hätte die anders als zb die Kapitalertragsteuer keine abgeltende Wirkung. Die wäre also wie zb die Lohnsteuer nur als Vorauszahlung zu sehen.
du musst deine Einkünfte von dort entsprechend in der Steuererklärung angeben. Wenn du da nachhaltig Sachen veröffentlichen willst und damit Gewinn machst hättest du Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Wenn das eine einmalige Sache war, wären es sonstige Einkünfte. Von den Einnahmen kannst du dann die dadurch veranlassten Kosten abziehen (als Betriebsausgaben oder Werbungskosten, je nach Einkunftsart)
wenn Quellensteuer einbehalten wurde, egal ob deutsche oder ausländische benötigst du darüber eine entsprechende Bescheinigung damit eine etwaige deutsche Quellensteuer als Vorauszahlung angerechnet werden kann bzw. eine ausländische Quellensteuer auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden kann (falls als Student überhaupt Einkommensteuer zu zahlen ist)
deteils solltest du mit einem Steuerberater klären
Wenn das nur eine einmalige Sache war, fällt das nicht unter die Einkommensteuer. Solltest du das öfter machen bist du entweder im Gewerbebetreib oder der Selbstständigkeit drin, die der Est unterliegt.
Quellensteuern sind Steuern, die 'an der Quelle' erhoben werden, und das trifft in Deutschland nur auf die Lohnsteuer und die Kapitalertragsteuer zu. Bei Grin wird mit ziemlicher Sicherheit nichts einbehalten.
und das trifft in Deutschland nur auf die Lohnsteuer und die Kapitalertragsteuer zu
nicht ganz. Es gibt zb noch die Bauabzugsteuer und Quellensteuer für diverse Beschränkt Einkommensteuerpflichtige wenn die zb Lizenzen aus Deutschland erhalten.
Für paar 10er an Euro, interessiert sich in der Regel keiner. ;) Bis 2k Euro oder so, ist es sowieso Liebhaberei oder so.
Liebhaberei liegt dann vor, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
Danke, mir geht es auch um die Perspektive, wenn ich langfristig viel produziere. Möglicherweise deckt die Quellensteuer das auch bei höheren Einkünften ab, aber hierzu kenne ich mich leider überhaupt nicht aus