Muss man wenn man regelmäßig CS:GO skins verkauft dies als Gewerbe anmelden und dementsprechend auch versteuern lassen (Mehrwert-,Gewerbe-,Einkommensteuer,usw)?

7 Antworten

Wenn man wiederholt  Dinge zum Weiterverkauf herstellt oder erwirbt, dann ist man schon Gewerbetreibender und gemäß § 14 GewO verpflichtet, dies beim Gewerbeamt anzumelden. Mit Steuern hat das erst einmal nix zu tun. Selbst wenn du Verluste machst, muss es angemeldet sein. Es ist auch unerheblich, ob man reale oder virtuelle Dinge verkauft.

Das Gewerbeamt informiert aber das Finanzamt. Die schicken dir einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Wenn du dabei einen voraussichtlichen Jahresumsatz von bis zu 17.500 € angibst, bist du Kleinunternehmer (§ 19 UStG) und musst von deinen Kunden keine MwSt erheben und ans FA abführen. Dafür kannst du deine selbst gezahlte MwSt nicht als Vorsteuer geltend machen.

Einkommensteuer fällt nur an, wenn alle deine Einkünfte im Jahr 8.820 € übersteigen. Ob deine Gewinne aus dem Gewerbe also versteuert werden müssen, liegt an deren Höhe und daran, ob du sonst noch Einkünfte hast.

Gewerbesteuer fällt an bei einem jährlichen Gewinn aus dem Gewerbe von mehr als 24.500 €.

 

Wenn du auf einmal viel Geld auf dem Konto hättest würde das Finanzamt aufmerksam werden

Cavo64  28.02.2017, 13:33

Inwiefern ist es falsch?

ChuckNorris37  28.02.2017, 13:27

Das ist zum einen falsch und zum anderen nicht die Antwort auf die Frage.

Quellen kann ich zu diesem Fall CS-GO Skins nicht geben, kann dir aber zu 100% sagen, dass alle Einnahmen die getätigt werden, also diese, die längerfristig und wiederkehrend in dein Portmonee einfließen, Steuerpflichtig angegeben werden müssen.

Habe das auch selber im Fall von dem YouTube Bibanator gehört, der im Video meinte, dass er Steuern auf seine verkauften Skins zahlen muss, somit nicht das volle Geld von OP-Skins bekommt. Und das lag nicht daran, weil er YouTuber ist und ein Gewerbe angemeldet hat, sondern daran, dass er regelmäßig Skins verkauft und dadurch sich eine Einnahmequelle schafft.

Also Prinzipiell kann man sagen, dass alle Einnahmequellen die über eine längere Zeit gehen (beispielsweise 30 Tage), Steuerpflichtig sind.

Freebond 
Beitragsersteller
 26.02.2017, 11:52

Vielen Dank. Jedoch ist das einzige was mich wirklich interessiert ob ich auf meinen gesamten Umsatz MwSt. zahlen muss, also die 19% oder ob es sich in diesem Fall anders verhält, da ja keine Produktionskosten etc. anfallen.

braingebuged  26.02.2017, 11:59
@Freebond

Laut meinen Informationen werden alle Einnahmequellen, die nicht jährlich über 50.000€ betragen bzw 17.500€ im Vorjahr, mit 14% Einkommensteuer versteuert. Solltest du in diesem Jahr über 50.000€ kommen oder im Vorjahr Einnahmen über 17.500€ haben, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Dann würde es, soweit ich weiß, 19% betragen.

Da ich aber kein Steuerberater bin oder nicht beim Finanzamt arbeite, bitte ich dich, dir genaue Informationen beim SB oder FA einzuholen.

Geochelone  26.02.2017, 14:03
@braingebuged

Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich Antworten sparen. In deinem Kommentar ist leider alles falsch....

§§ 14 GewO, § 15 Abs. 2, 25 EStG, 56 EStDV, 370 AO.

Wenn du nicht mehr als 410€ im Jahr Einkünfte hast (Einahme + Ausgabe), musst du nichts unternehmen.

Geochelone  26.02.2017, 14:02

Das ist so was von falsch ! Selbst wenn man Verluste macht, muss ein Gewerbe angemeldet sein, denn das Gewerberecht kennt weder Umsatz- noch Gewinnfreibeträge.

Freebond 
Beitragsersteller
 26.02.2017, 11:53

Ist leider etwas mehr. Trotzdem vielen Dank.