Wie sind die Erfolgsaussichten mit einer Privatklage wegen Hausfriedensbruch?
Während meiner Abwesenheit hat der Vermieter meine Wohnräume ohne meine Erlaubnis betreten und dann erheblichen Schaden angerichtet.Meine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch wurde dann abgewiesen wg. KEIN ÖFFENTLICHES INTERESSE und der Täter** strafrechtlich bisher nicht aufgefallen ist.** Jetzt kommt aber der Hammer; Der Staatsanwalt hat mich auf eine Privatklage verwiesen und mich aber gleichzeitid darauf hingewiesen, dass die Frist hierfür 3 Monate beträgt. Der Witz ist aber, dass der Staatsanwalt genau 96 Tage, also über 3 Monate bis zu seinem Bescheid gewartet hat. Das nenne ich eine Verhöhnung eines geschädigten Bürgers. Wer hat einen guten Rat oder wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
1 Antwort
Du sprichst hier die Strafbarkeit eines Hausfriedensbruches an. Vorausgesetzt, der Staatsanwalt hätte Klage erhoben und der Vermieter wäre zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden, dann hättest du lediglich die Genugtuung der Strafverfolgung, der Vermieter hätte dir heimlich den gestreckten Mittelfinger gezeigt.
Zu dieser Anzeige hätte eine Erweiterung wegen Sachbeschädigung gehört.
Gleichzeit hätte der Vermieter wegen Einbruch in deinen Besitz belangt werden können, vorausgesetzt, du hast die Tür nicht offenstehen lassen oder der Vermieter war ohne dein Wissen in Besitz eines Wohnungsschlüssels. Es könnte auch ein Diebstahl zusätzlich vorgelegen haben.
Eine Zivilklage wegen Wert- bzw. Schadensersatz hätte gleichzeitig zur Strafanzeige am Amtsgericht gegen den Vermieter vorgebracht werden können. Das kannst du aber immer noch versuchen, wenn du den Schaden nachweisen kannst.