Wie sieht eine Bewilligung für eine neue Wohnung aus vom Jobcenter?
Ich habe heute eine neu Berechnung geschickt bekommen da meine Wohnung zum 31.05.2015 gekündigt ist. Da steht das wenn der Unterschriebene Mietvertrag vorliegt neu berechnet wird. Ist das schon die Genehmigung? Oder kommt da nochmal ein neuer Brief wo nur drin steht das die Wohnung genehmigt wurde? Ich bin gerade total überfordert da ich sonst ab 01.06. keine Wohnung habe...kann mir bitte jemand helfen
5 Antworten
Die müssen erst die Daten (Miete, Größe) der neuen Wohnung haben, um etwas berechnen zu können.
Du musst halt darauf achten, daß die Wohnung die Größe und den Mietpreis nicht überschreitet, der für Dich "angemessen" ist. Frag lieber nochmal dort nach, was bei Euch üblich ist, falls Du es noch nicht weißt.
http://www.gegen-hartz.de/hartz-iv-wohnung/
Wohnungsgröße bei Hartz IVDas Jobcenter schaut in erster Linie auf den Mietpreis einer Wohnung. Ist dieser angemessen, aber die Wohnung zu groß, ist das in der Regel kein Ausschlusskriterium. Die Regelwerte für eine angemessene Wohnungsgröße stammen noch aus dem alten Sozialrecht. Demnach gelten 45 m2; für eine Person und 60m2 für zwei Personen als angemessen. Für jede weitere Person werden 15 m2; gerechnet. Säuglinge gelten dabei jedoch nicht als weitere Person. Diese Angaben sind nur für Mietwohnungen gültig.
Nicht anrufen... hingehen !!! immerhin geht es um deine vier Wände. Den Ämtern ist das egal.
Achso, dann ruf doch einfach mal dort an.
Nein das ist noch nicht die Bewilligung. Hast du denn schon eine neue Wohnung ? Wenn ja, musst du mit deinem neuen Mietvertrag zum Amt, dann erst rechnen die dir Gesamtkosten zusammen und dann kriegst du die entgültige Bewilligung. Bis dato denke ich, das du erstmal nur deinen Lebensunterhalt bezahlt bekommst.
Dann würde ich nicht auf Post warten. Die Ämter sind so überbelastet da kann sich so was echt verzögern. Würde auch sagen ab und auf die Dringlichkeit hinweisen wobei du echt selber zu spät dran bist leider. Was hast du denn dem Amt für Unterlagen von der Wohnungsgesellschaft vorgelegt ?
Die haben ja alle Unterlagen und den Mietvertrag darf ich erst unterschreiben wenn ich die Bewilligung habe
Du musst die ausdrückliche Genehmigung abwarten.
Aber wieso bist du so spät dran? Normalerweise wird man erst ein Vierteljahr vorher gekündigt (warum eigentlich überhaupt - doch, das ist wichtig)? Am besten, du gehtst heute noch hin und klärst den Sachverhalt.
Sei bitte etwas genauer, nur so können wir dir hier helfen!
Also es ist so das ich schon ewig ne Wohnung Suche. Ich habe in einer WG gewohnt die wird aber aufgelöst da meine Mitbewohnerin mit ihrem Freund zusammen zieht und ich eine 88qm Wohnung mit 520euro warm nicht bezahlen kann muss ich umziehen.
Es ist in Hildedheim echt schwer eine Wohnung zu finden mit der richtigen Größe und dem richtigen Preis.
Also soll ich dahin gehen und Druck machen?
Warum Druck machen? Selbstverständlich steht Dir eine Wohnung zu, wenn Du aus der jetzigen ohne Dein Verschulden raus musst. Ruf doch einfach mal dort an und erkundige Dich nochmal.
Die haben heute geschlossen muss ich morgen machen wollte das nur vorher schonmal wissen..
Geh hin und kläre das mit denen. Um auf Briefe zu warten ist es inzwischen schon etwas spät.
Ja, das würde ich auch empfehlen.
Auf das habe ich alles geachtet hatte sich nen Termin bei meiner Sachbearbeiterin gehabt die hat mir alles ausführlich erklärt usw.
Die haben das Mietangebot ich warte halt nur darauf das sie genehmigt oder abgelehnt wird