Wie sicher ist die Nachmietervereinbarung?

5 Antworten

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Die Nachmietervereinbarung ist für dich wirkungslos :-O 

Tatsächlich hast du gem. deinem MV die Wohnung deinem Vermieter, nicht deinem Nachmieter, mit dem du keinerlei Vertrag hast,  in vetragsgemäßem Zustand zurückzugeben.

Damit sichert sich im zweiten Satz also lediglich der Vermieter gegenüber seinem Nachmieter ab, eine "100% vertragsgerechte  Wohnung" mit " Gebrauchtstauglichkeit in vollem Umfang" vermietet zu haben, etwa deshalb, um eine mietvertrgliche Schönheitsreparturpflicht von ihm beanspruchen zu können. Das könnte er nämlich nicht, wenn die Wohnung renovierungsbedüftig übergeben würde.

Tatsächlich überlässt er es im ersten Satz euch, entweder entsprechend zu renovieren, den Zustand hinzunehmen oder das Geld dafür zu übergeben, er klinkt sich darüber aus.

Unverändert kann dein VM daher von dir Schadensbehung des während deiner Mietzeit abgeblätterten, mitvermieteten Bodens oder Neuanstrich der bunten Wände  verlangen, nach fruchtlosem Fristablauf einer angemessenen Frist auch auf deine Kosten (Kautionseinbehalt, Zahlungsklage) durch eine Fachfirma erledigen lassen oder deinem Nachmieter das Geld für seine Instandsetzungskosten geben, wenn der nachmuiter dies von ihm verlangt :-O

Wie kommt man nur auf die Idee, eine abgeranzte Buder zu übergeben: "Nimm sie so, ich mag das nicht machen, erledige das mal lieber selbst und unterschreib das hier"?

Dein einziges Recht wäre es, die während der Kündigungsfrsit, also für April an deinen Vermieter zu zahlenden Miete von deinem Nachmieter erstattet zu verlangen, wenn er die Schlüssel bekäme und bereits am 01.04. einzieht. Will er das nicht, steht die Wohnung eben im April leer und du kannst Wände und Böden instandsetzen. Denn genauso will und kann der Nachmieter das von seinem Vermieter auch verlangen: "100 Prozent vertragsgerecht" nutzbar :-)

G imager761


Schmusescholle 
Beitragsersteller
 01.03.2016, 11:35

Dann ist der andere Teil dieser Vereinbarung vielleicht auch noch wichtig. Ich zitiere:

Der Vormieter und der Nachmieter erklären übereinstimmend, dass die Frage der Schönheitsreparaturen und Instandhaltungsarbeiten zwischen Ihnen direkt geregelt ist. Beschädigungen, ausstehende Instandhaltungsarbeiten oder bis zum Zeitpunkt der Übergabe nicht ausgeführte Schönheitsreparaturen können nur gegenüber dem Vormieter geltend gemacht werden. Der Eigentümer haftet nicht für diese und wird sie nicht auf eigene Kosten beseitigen. Hat der Vormieter Sperrmüll hinterlassen, so verpflichtet der Nachmieter sich dazu, diesen odnungsgemäß zu entsorgen. Die Hausmüllbehälter dürfen hierfür nicht verwendet werden. Etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vormieter geltend zu machen."

So. Ich habe mit dem abgeklärt, dass er den Boden übernimmt. Er sagt ja, jetzt nein.

Er hat aber das unterschrieben wie gesagt. Ich  meine dafür gibts den Wisch ja schließlich. Der ja sogar vom Vermieter ausgestellt wurde. ICH würde jetzt daraus lesen, dass alles was hier kaputt ist privates Problem ist und dem Eigentümer das eigentlich am ***** vorbeigeht?!

Heißt das dann auch, dass ICH meine Kaution auf jeden Fall wiederbekomme?!

imager761  01.03.2016, 15:37
@Schmusescholle

So. Ich habe mit dem abgeklärt, dass er den Boden übernimmt. Er sagt ja, jetzt nein.

Offensichtlich ist demnach nichts abgeklärt, jedenfalls  nicht übereinstimmend :-(

Er hat aber das unterschrieben wie gesagt. Ich  meine dafür gibts den Wisch ja schließlich.

Nein, er hat nicht unterschrieben, den Zustand so hinzunehmen, sondern wie du erklärt, dass ihr euch zu einvernehmlicher Absprache über die notwendigen Renovierungsarbeiten verpflichtet: "Der Vormieter und der Nachmieter erklären übereinstimmend, dass die Frage der Schönheitsreparaturen und Instandhaltungsarbeiten zwischen Ihnen direkt geregelt ist."

Dies meint eben nicht, dass sie zwischen euch bereits per Unterschrift  geregelt ist sondern lediglich, das sie ausdrücklich nicht zwischen Nachmieter und Vermieter zu regeln wäre :-O

Dies und "Beschädigungen, ausstehende Instandhaltungsarbeiten oder bis zum Zeitpunkt der Übergabe nicht ausgeführte Schönheitsreparaturen können nur gegenüber dem Vormieter geltend gemacht werden" besagt hingegen ausdrücklich, wer die offenbar geschuldetet Mängelbeseitigung durch Renovierung vor Übergabe fordern kann. Und genau das macht er gerade: "Renoviere das, bevor ich einziehe oder gib mir Geld dafür."

Grundsätzlich hat hier immer der Vermieter das letzte Wort. Wenn dieser verlangt, dass Ihr Reparaturen durchführt (eine wirksame Klausel vorausgesetzt), dann müsst Ihr diese Forderung auch erfüllen, egal, wie viele Vereinbarungen es mit Nachmietern gibt.

Wenn sich der Vermieter mit dieser Vereinbarung einverstanden erklärt, dann ist alles OK. Ich würde das vorab klären.

Eine Nachmietervereinbarung ist total unsicher. Du musst deinen Mietvertrag erfüllen. Der Nachmieter muss einen Mietvertrag abschließen, wenn er am 01.04.2016 in deine Wohnung einziehen will. Ohne vertraglichen Mietbeginn des Nachmieters bleibst du Mieter, denn der Vermieter wird dich nicht vorzeitig aus dem Vertrag entlassen. Abreden mit Nachmietern zählen nichts.

in eurem Mietvertrag steht, wie ihr die Wohnung übergeben müsst. Das ist für euch bindend, denn das ist euer Vertrag mit dem Vermieter. Wenn der Vermieter sagt, es ist ok, wenn ihr so auszieht, dann ist das auch ok. Er wird dies dann in den Mietvertrag mit dem Nachmieter übernehmen. Es spielt wirklich keine Rolle was ihr mit dem Nachmieter vereinbart, denn euer Vertrag mit dem Vermieter ist das einzig wirksame. Warum soll der Vermieter auf eure Renovierung verzichten und HOFFEN, dass der Nachmieter den Lamit repariert? Überlege mal, was wäre denn, wenn der Nachmieter den Boden so lässt und gar keine Lust hat, den Laminat auszubessern..... dann wäre doch der Vermieter der betrogene, da er auf sein Recht gegen euch verzichtet hat.......

Schmusescholle 
Beitragsersteller
 01.03.2016, 11:48

Also ich habe mir den Vertrag durchgelesen und da steht nur: "...Vertragsgemäß übergeben werden."

Aber im ganzen Vertrag steht nicht ein Wort davon wie vertragsgemäß aussieht. Da steht nichts ob  man was weißen muss oder reparieren.

Da steht nur:

" Instandhaltung der Mietsache - (4) Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfalten schuldhaft verursacht werden."

Das kollidiert aber mit der Nachmietervereinbarung wo steht:

"Der Vormieter und der Nachmieter erklären übereinstimmend, dass die
Frage der Schönheitsreparaturen und Instandhaltungsarbeiten zwischen
Ihnen direkt geregelt ist. Beschädigungen, ausstehende
Instandhaltungsarbeiten oder bis zum Zeitpunkt der Übergabe nicht
ausgeführte Schönheitsreparaturen können nur gegenüber dem Vormieter
geltend gemacht werden. Der Eigentümer haftet nicht für diese und wird
sie nicht auf eigene Kosten beseitigen. Hat der Vormieter Sperrmüll
hinterlassen, so verpflichtet der Nachmieter sich dazu, diesen
odnungsgemäß zu entsorgen. Die Hausmüllbehälter dürfen hierfür nicht
verwendet werden. Etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem
Vormieter geltend zu machen."

Was ist denn jetzt? :)

tapri  01.03.2016, 15:28
@Schmusescholle

leider mischt du immer noch Vermieter Regelung und deine Regelung

Wenn der Vermieter diese Nachmietervereinbarung mit unterzeichnet hat, womit ja alle Beteiligten (ihn eingeschlossen) vereinbart haben, dass der vorgefundene Zustand "vertragsgemäß" ist, muss sich auch der Vermieter dies entgegenhalten lassen. Er kann auch nicht verlangen, dass Ihr eine Renovierung vornehmt, wenn er gegenüber dem Nachmieter gar nicht verpflichtet ist, die Wohnung mit renoviertem Boden zur Verfügung zu stellen. Daran kann er nämlich gar kein irgendwie denkbares wirtschaftliches Interesse haben (es sei denn, die Bausubstanz ware gefährdet).

Hat der Vermieter die Vereinbarung nicht mitunterzeichnet, ist es im Verhältnis zwischen Euch und dem Vermieter egal, was Ihr mit dem Nachmieter vereinbart habt - es sei denn, es fehlt wieder das Interesse. Das Interesse wird bei abgenutzten oder beschädigten Teilen der Wohnung nicht fehlen; wenn Ihr allerdings z.B. Wände knallrot gestrichen hattet, und der Nachmieter will ebenfalls knallrote Wände, kann der Vermieter keine andere Farbe vorschreiben.

Sollte der Vermieter die Nachmietervereinbarung nicht unterschrieben oder ihr sonst (mit ihrem ihm bekannten Inhalt) zugestimmt haben, müsstet Ihr auch noch prüfen, ob Ihr überhaupt zu einer Endrenovierung verpflichtet wäret. Die Abnutzung trägt grundsätzlich der Vermieter, es sei denn, der Mietvertrag sieht wirksam etwas anderes vor. Viele Endrenovierungsklauseln in älteren Verträgen sind aber ungültig, so dass dann wieder der Vermieter "dran" wäre. Ich selber hatte übrigens einmal einen Mietvertrag, in dem stand, dass alle 3 Jahre Schönheitsreparaturen durchzuführen seien - aber nicht, von wem. Als ich den Vermieter nach 3 Jahren zur Schönheitsreparatur aufforderte, staunte er nicht schlecht, renovierte mir dann aber für "umme" die gesamte Wohnung ... ;-)

Übrigens "gehört" der Boden regelmäßig immer dem Vermieter, als wesentlicher Bestandteil des Gebäudes, es sei denn, er ist provisorisch und abnehmbar. Was ist das denn für ein Boden? Loser Teppich? Bei eingeklebtem Teppich oder gar Holzdielen oder Laminat kann er als wesentlicher Bestandteil des Gebäudes nicht einen anderen Eigentümer haben als denjenigen des Gebäudes bzw. der Wohnung.

Dannius  29.02.2016, 17:06

Nachtrag zur Vorsicht: Gerade bei diesem Fall kann es sehr auf Details ankommen (z.B. Ausgestaltung einer Endrenovierungsklausel in Eurem Mietvertrag; genauer Zustand des Bodens). Um eine professionelle Beratung in Eurem Einzelfall werdet Ihr wohl kaum herumkommen.