Wie seriös zbw unseriös ist die Internet Seite Hartz IV. Org?
https://www.hartziv.org/news/20210409-hartz-iv-30-prozent-kein-geld-fuer-essen.html
Leider wird hier nicht gesagt ob es sich um rauchende zb Hartz IV Empfänger handelt oder nicht. denn viele andere User hier schreiben bei Antworten das sie sich hier selbst mit weniger Geld sich vollwertige ernähren können weil sie aufs rauchen verzichten oder sonstiges was nicht im Leben notwendig ist
5 Antworten
Das Geld was fürs Essen bei Hartz 4 eingerechnet ist , finde Ich auch ziemlich knapp bemessen. Ich selber würde mit 200 Euro auskommen und hätte gutes und Nahrhaftes Essen / Trinken.
Der Rest vom Hartz 4 Bedarf ist aber sehr Großzügig bemessen, würde Ich Hartz 4 bekommen, würde Ich zu denen gehöhren die noch sparen könnten.
Wir können uns ja mal ein konkretes Beispiel anschauen. In dem von dir verlinkten Artikel schreibt die Website:
Dass Armut besteht, zeigen auch die statistischen Erhebungen zu materiellen Entbehrungen des Statistischen Bundesamtes (destatis). Insgesamt konnten sich in 2019 fast 4,38 Millionen Menschen ab 16 Jahren nicht jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit leisten, das sind 6,3 % der Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik.
Das ist natürlich keine seriöse Quellenangabe! Jeder Betroffene und jeder Student fragt sich, wo die Quelle zu finden ist, die hier genannt wird:
die statistischen Erhebungen [...] des Statistischen Bundesamtes (destatis)
Da könnte man ja einfach mal einen Link setzen zu dieser konkreten Erhebung zum Thema: Wer kann sich täglich eine "vollwertige Mahlzeit leisten"!
Das tun die beiden Geschäftsführer Christoph Piekarz und Peter Piekarz aber nicht, dafür sorgt auch der dafür verantwortliche Peter Piekarz als Chefredakteur nicht!
Trotzdem schreiben sie: "Diese Zahlen zeigen, dass die Regierung mehr unternehmen muss."
Weitere Zahlen dort geben ohne nachlesbare Quelle an:
Noch dramatischer wird es, wenn man sich den Personenkreis im Detail anguckt. Während bei Erwerbstätigen – was schlimm genug ist – 3,9% finanziell nicht in der Lage sind, jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit einzunehmen, liegt der Wert bei Erwerbslosen und Hartz IV Bedürftigen bei 31,7% und damit achtmal so hoch.
Dass Erwerbstätige "finanziell nicht in der Lage sind, jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit einzunehmen",
macht ja schon stutzig: Was machen die mit ihrem Gehalt?
Denn wenn sie zum Jobcenter gingen, erhielten sie schon mal die volle Warmmiete plus 446 € Regelbedarf als Single.
446 € durch 30 Tage sind 14,87 am Tag. Da krieg ich zur Mittagszeit zwei vollwertige Mahlzeiten beim Inder um die Ecke und kann mir von jeder noch die Hälfte einpacken lassen, weil die Portionen so groß sind.
Vollwertig heißt beim Inder: Reis, Fleisch und drei, vier Sorten Gemüse, schonend gegart und wohlschmecken. Mach ich mir das zu Hause, kostet es noch weniger.
Wir staunen also über den Text auf dieser Website und möchten dessen Inhalt nachprüfen. Aber man lässt uns nicht!
Das ist das Gegenteil von seriös!
Gruß aus Berlin, Gerd
Beantragen darf man alles. Gewährt wird dann ALG II je nach Bedarf:
§ 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts § 21 Mehrbedarfe § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung
§ 20 bei Singles ist klar. 446 € Regelbedarf. Aber auch Partner und Kinder haben Regelbedarfe.
§ 21 beinhaltet Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, bei der Alleinerziehung von Kindern, bei Zöliakie und so weiter.
§ 22 kann teuer werden in teuren Städten - und bei vielen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft (BG, siehe Absatz 3 § 7 Leistungsberechtigte).
Und Erwerbseinkommen wird erst bereinigt um diese § 11b Absetzbeträge, bevor es angerechnet wird auf den Bedarf, also auf die Summe aus §§ 20 bis 22.
Mindestlohn von 9,50 € mal 166 Stunden macht 1.577,- € brutto im Monat. Netto sind das rund 1.300,- €
Davon Freibeträge von 300,- € ab, bleiben 1.000,- € anrechenbares Einkommen. Da gibt es vielleicht noch ALG II für einen Single, wenn seine Brutto-Warm-Miete 554,- € übersteigt.
In München könnte das klappen.
Falls ja, hat der Single jedenfalls 446,- ALG II plus 300,- Freibeträge gleich 746,- € in der Hand - bei bereits bezahlter Warmmiete. Nach Strom- und Telefon- und Internetkosten könnte er also für rund 680,- € Essen einkaufen. Das wäre Essen für 34,- € am Tag!!! ;-)
Ich finde die Seite sehr seriös.
vollwertige ernähren können
Mit ALG II? Das muss mir mal jemand vormachen. Denn Laut Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) ist rund ein Drittel des monatlichen Betrags für Lebensmittel und alkoholfreie Getränke gedacht.
446 Euro ist der aktuelle Regelsatz für einen Alleinstehenden - 1/3 sind demzufolge 148 Euro im Monat und ca. 5 Euro am Tag für 3 Mahlzeiten und Trinken.
Davon kann sich niemand ausgewogen ernähren.
Komisch ist das einige User auf ähnliche Fragen antworten
Ja konnte mich ausgewogene ernähren. Zb weil die prts nicht geraucht hat ect
Vlt. sagen sie ja nicht ganz die Wahrheit.
Man kann sagen: die Seite ist tendenziös
Der Verlag, der diese und ähnliche Seiten im sozialen Kontext betreibt, gibt an, daß er sachlich und umfassend informieren möchte.
Man findet in der Tat auch einige hilfreiche sachliche Informationen.
Aber wenn man sich die Artikel näher anschaut, dann sind das großteils Beiträge, die eine Meinung und Wertung darstellen mit dem Ergebnis ---> die Reichen sind die Bösen - die Armen sind die Guten - und die Betroffenen sind die Opfer einer falschen Politik...
Auch sachliche Informationen werden dahingehend entsprechend einseitig interpretiert.
Grundtendenz: linkslastig
Recht reischer Titel
Zb du befragtst 100 hartz IV Empfänger die Angaben sich nicht ausgewogene ernähren können aus finanziellen Sicht
Und 50 % gaben auch an zb zu rauchen dann kannst du es in so einem Artikel nicht bringen weil man nicht meckern kann das zu wenig für hartz IV Empfänger getan wird
Ansonsten ist die Zeitung sehr Typ der hartz IV Empfänger hat nie schuld das dass Geld nicht reicht
Das ist keine Zeitung.
Bekommen vollzeit Arbeiter die mehr bekommen als den gesetzlichen mindestens Lohn überhaupt noch Geld von jobcenter Agentur für Arbeit? Die könnte ja theoretisch jeder hin und Bedarf anmelden