Stimmt es, dass Mindestlöhner in Deutschland nicht besser leben als Hartz 4 empfänger?
Also, dass beide Personen das gleiche geld kriegen.
5 Antworten
Könnte schon sein, aber dann hätte die berufstätige Person Anspruch auf zusätzliche Sozialleistungen, vorrangig dann ggf.Wohngeld oder dann eben eine Aufstockung durch ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter.
Wenn also beide Personen den gleichen ALG - 2 Grundbedarf hätten und die Person die berufstätig ist das an Netto bekommen würde was die andere Person an ALG - 2 bekommen würde, dann stünde der anderen berufstätigen Person eine finanzielle Unterstützung zu.
Man hätte also dann auf jeden Fall etwas mehr als ohne Arbeit.
Mal ein Beispiel :
Beide würden Single in München sein und für eine angemessene Wohnung oder WG - nach dem SGB - ll warm 688 € zahlen, dann kämen min.noch derzeit 432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt dazu.
Dann läge der Bedarf beider bei min.1120 € pro Monat !
Nun würde die berufstätige Person angenommen 10 € die Stunde Brutto verdienen und im Monat auf 170 Stunden und 1700 € Brutto kommen, dann würde er mit Steuerklasse 1 um die 1244 € an Netto aufs Konto bekommen.
Auf das Bruttoeinkommen stünden ihm nach § 11 b SGB - ll Freibeträge auf Erwerbseinkommen zu, dies wären zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kämen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto nochmal 10 % an Freibetrag dazu.
Bei min.1200 € Brutto käme man also auf max.300 € Freibetrag, zumindest diese würden dann theoretisch von den angenommenen 1244 € Netto in Abzug gebracht, es blieben dann max.944 € anrechenbares Erwerbseinkommen übrig.
1120 € Bedarf nach dem SGB - ll abzüglich max.944 € anrechenbares Erwerbseinkommen = min.176 € an ALG - 2 Aufstockung bzw.dann vorrangig Wohngeld von der Wohngeldbehörde.
ne, mindestlohn ist schon etwas mehr
kommt aber darauf an, wie viele menschen du ernährst
wenn du eine frau und 3 kinder hast, musst du dich auch als facharbeiter mit einem einkommen, schon ganz schön strecken, um über h4 zu kommen
Nein. Denn es gibt einen Freibetrag, der nicht angerechnet wird. Das bedeutet, dass der Arbeiter ein wenig mehr in der Tasche hat als der reine HartzIV-Empfänger.
Das meine ich ja. Berufstätige können zwar aufstocken, aber ein Freibetrag ist vorhanden, womit sie etwas besser leben können als reine HartzIV-Empfänger.
ich hab nur ausversehen auf dich geantwortet wollte allgemein antworten.,..
Das ist mindestens falsch...
Ungefähr. Ich verdiene 11€ und meine Frau 12€ pro Stunde. Und wir haben 3 Kinder. Im Januar haben wir vom H4 abgesprungen.
Jetzt zahlen Wir das, was uns sonnst JC bezahlt hat:
Schulessen 80€, Kita 46€, GEZ, Fahrkarte statt 24 jetzt 62€. Keine Ermäßigung bei Tierpark. Kein Geld für Schulbücher oder Zusatzunterricht, usw...
ALSO finanziell geht es uns bisschen besser, aber das ist ein sehr kleiner Unterschied.
Als Gegenleistung - kein Stress mit JC.
Auf was für ein Bruttoeinkommen und Netto kommt ihr denn da jeweils, was muss an Warmmiete gezahlt werden, wie alt sind die Kinder und haben diese außer Kindergeld noch andere Einkommen, wenn ja welche und wie viel ?
Schon einmal einen evtl.Anspruch auf Wohngeld + Kinderzuschlag geprüft ?
Für beides findest du im Internet einen kostenlosen Rechner.
Älteste Tochter ist 13. Und mit Wohngeld haben wir versucht, Antrag wurde abgelehnt. In Großem und Ganzem geht es uns gut. Problem ist nur, dass wir Schichtarbeiter sind und Anzahl von Arbeitsstunden(also Bruttoeinkommen) kann sehr weit schwanken. Z.B. mein Netto in letztem Monat war 1600, und im Monat zuvor 1200)
Und was hat die Frau an Brutto und Netto und was muss für die Warmmiete gezahlt werden ?
Wenn deine Frau im Monat auch auf dieses Netto kommt, dann habt ihr aber einiges mehr als vorher im ALG - 2 Bezug, selbst wenn ihr dann deine genannten Beträge selber zahlen müsst.
Geht man bei dir von einem durchschnittlichem Nettoeinkommen von 1400 € aus und das dann bei deiner Frau auch noch einmal, dann habt ihr ja schon min.um die 2800 € Netto und dazu kommen derzeit noch 2 x 204 € = 408 € Kindergeld.
Da solltet ihr locker auf um die 3200 € Netto kommen !
Im ALG - 2 Bezug hätte euch derzeit dann ggf.min. 2 x 389 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt für euch Erwachsene zugestanden + angenommen derzeit 1x 250 € + 1 x 308 € Regelbedarf für die beiden Kinder.
Dann käme man auf 778 € + 250 € für Regelbedarf für das jüngere Kind + 308 € fürs ältere = 1336 € für die Regelbedarfe + angenommen 864 € für die angemessene KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete.
So läge euer Bedarf ggf.bei min.2200 € pro Monat, ihr hättet also sicher vorerst um die 1000 € mehr als vorher, weil ja das Kindergeld unter 18 Jahren im Regelfall zu 100 % als Einkommen auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird.
Also selbst wenn ich deine genannten Kosten von rund 200 € abziehe, müsstet ihr um die 800 € mehr als vorher haben und das ist nicht wenig.
Das dann bei angenommen min. um die 2800 € Netto kein Anspruch mehr auf Wohngeld und Kinderzuschlag besteht wundert einem dann nicht, wenn ihr nicht gerade z.B. in München wohnen würdet und eine hohe KDU - zu zahlen hättet.
Nein, das stimmt nicht.
Nein das stimmt nicht Arbeitende bekommen vom staat notfalls geld damit sie mehr haben als hartz 4 empfänger