Wie richtig verhalten beim Verfahrenbeistand?

2 Antworten

Ich würde dem Verfahrensbeistand und nötigenfalls dem Gericht alles zukommen lassen, was du hast, insbesondere auch die Sprachnachrichten  etc. Wenn sich hier gerade jemand ein Eigentor schiesst, dann die Mutter. Ich würde versuchen, auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht zu klagen, wenn du genügend Beweise gesammelt hast.

Die Kindesmutter muss nachweisen, dass du ungeeignet bist. Wenn sie das nicht kann, brauchst du gar nichts sagen. Bzw. du bringst nur zum Ausdruck, wie du für dein Kind sorgen kannst und willst.