wie und wo beantrage ich einen familiengericht?

7 Antworten

Suche ihm eine Wohnung. Er soll mit dem Schreiben des Jugendamtes zum Jobcenter gehen und dafür die Mietkosten beantragen. Dann muss er diese Wohnungsangebote dem Jobcenter vorlegen. Die Sachbearbeiter entscheiden welche er nehmen darf.

Wenn er minderjährig ist, solltet ihr über ein Internat oder eine Heimunterbringung nachdenken.

Zorro17 
Beitragsersteller
 14.04.2020, 18:09

er wird nicht ausziehen

Deine Familie sollte sich mal über Epilepsie informieren. Dinge, die man kennt machen in der Regel selten Angst.

Epilepsie ist nichts, wovor man Angst haben muss.

evtl. betreutes Wohnen & dann eine Ausbildung dort im Internat. Bielefeld Bethel ist hier bekannt für Epilepsieerkrankungen.

Da kann man aber Tabletten geben. Meine Freundin hat das auch. Die Einstellung ist dann beim Prof in Bonn beim Epilepsiezentrum vorgenommen worden

Da gibt es Frisium, Phenobarbital etc

Zorro17 
Beitragsersteller
 14.04.2020, 18:17

das ding ist dass er nicht dort hingehen wird in son betreutes wohnen. er war sogar mal tatsächlich dort, aber da wollte er nicht bleiben.

Ich kann mich nur den anderen Usern anschließen, dass Dein Bruder ins Klinikum Bethel in Bielefeld eingeliefert werden sollte, dass er regelmäßig die Medikamente nimmt, zur gewohnten Zeit zu Bett geht und 7 bis 8 Stunden schläft und alle Arten Alkohol und Rauchen verzichtet, dass muss er, sonst wird er nie seine Anfälle los.

und zum Schluss, wenn all das nichts hilft, so hart es klingen mag, hätte ich als letzten Ausweg nur noch die Psychiatrie.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Zorro17 
Beitragsersteller
 15.04.2020, 15:42

psychatrie gezwungener maßen?

LeuchtturmLiebe  15.04.2020, 18:12
@Zorro17

Ich habe geschrieben als aller letzter Ausweg, wenn alles andere nicht hilft!!!

Zum Familien gericht braucht ihr da nicht. Wie alt ist dein Bruder?

Mit dem Zettel vom Jugendamt könnt ihr zum jobcenter und eine Wohnung für ihn suchen.

Ansonsten wäre vlt betreutes wohnen etwas, gibt es z.t auch noch für Erwachsene.

Zorro17 
Beitragsersteller
 14.04.2020, 18:18

Er war schonmal in son betreutes wohngruppe. dort wollte er nicht bleiben. Und alleine wohnen wird er mit sicherheit nicht. Hast du eine andere lösung?

Fifi95  14.04.2020, 18:25
@Zorro17

So hart das klingt aber Da muss man dann mal hart bleiben, fände die Möglichkeit von außen betrachtet mit einer Wohngruppe am besten da er aufgrund deiner Schilderungen noch nicht so weit wirkt das er gut alleine zurecht kommt

Was er wahrscheinlich auch ablehnen würde, was aber gut wäre wäre ein Psychologe evt eine Familientherapie, das könnte deiner kleinen Schwester auch helfen mit den Anfällen besser klar zu kommen

Zorro17 
Beitragsersteller
 14.04.2020, 18:27
@Fifi95

gehts noch? aufgarkeinenfall lass ich weiterhin zu dass meine schwester soetwas ertragen muss! ich werde familiengericht aufjedenfall beantragen

Fifi95  14.04.2020, 18:29
@Zorro17

Ich meinte mit hart bleiben das er auszieht😅 also hart bleiben das er nicht weiter bei euch wohnen darf

Fifi95  14.04.2020, 18:34
@Zorro17

Und es tut mir leid aber du kannst nichts beim Familiengericht beantragen, deine Eltern haben das recht ihn wenn er volljährig ist in eine eigene Wohnung zu verfrachten (besonders mit dem Schein vom jugendamt) ggf sind sie ihm noch unterhaltspflichtig, da hat das Familiengericht nichts mit zu tun.

Also schreibt am besten einen Brief bis zum z.b 1.5 hat er auszuziehen, unterstützt ihn ggf noch bei der Wohnungssuche und egal ob er will oder nicht hart bleiben und durchziehen

Zorro17 
Beitragsersteller
 14.04.2020, 18:37
@Fifi95

ja und wenn er bis zum 1.5 nicht auszieht was dann?

Zorro17 
Beitragsersteller
 14.04.2020, 18:43
@Fifi95

du sagst ''deine Eltern haben das recht ihn wenn er volljährig ist in eine eigene Wohnung zu verfrachten (besonders mit dem Schein vom jugendamt) ggf sind sie ihm noch unterhaltspflichtig, da hat das Familiengericht nichts mit zu tun''

Ja aber was ist denn wenn er nicht ausziehen möchte ? wie sollen wir ihn dann sozusagen rausschmeisen wenn er nicht geht ?????

Fifi95  14.04.2020, 18:44
@Zorro17

Bis dann solltet ihr ihm helfen eine Wohnung zu finden, am besten mit ihm zum jobcenter und alles beantragen,

Am 1.5 könnt ihr ihn dann rausschmeißen sollte er die Wohnung nicht verlassen Polizei rufen und ein Platzverweis erteilen lassen