Anonymer Brief an die Firma?

10 Antworten

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Finabdrücke? Wie soll das fgehen? Wegen so was werden keine Fingerabdrücke genommen. Selbst wenn die auf dem Brief wären, müssten die dort ert genommen werden, und mit abgespeicherten Fingeradbrücken verglichen werden. Dazu mnüsste dein Bekannter aber bereits erfasst worden sein, unddie Fingerabdrücke dazu abgenommen worden sein.

Dazu kommt, dass das völlig sinnlos ist. Wozu willst "du" dem Betrieb was mitteilen, was er doch eh schon weiß?

Die Aktion ist nicht nur strafbar, sondern in der Form auch völlig sinnlos.

Was passiert? Der Big Boss sieht keinen Absender, und wirft den Brief in den Mükk.

Der Big Boss weiß das, was in dem Brief steht, es ist ihm aber egal. Er wirft den Brief in den Müll.

Der Big Boss weiß, dasses NICHT so ist, und wirft den Brief weg.

In ALLEN Fällen riskiert den Bekannter aber eine Anzeige wegen Verleumdung und Übler Nachrede. Ist das anonym, ist das natürlich sinnfrei, die Firma kann oder kann nicht anzeigen.

DUMM ist das aber in jedem Fall. Der Bekannte soll kündigen. Fertig. Stimmen die Behauptungen, kann man eine Meldung an die zuständige Berufsgenossenschaft überlegen.

Weill dein Bekannter wirklich etwas erreichen, mjss er die angeblichen Ausfälle dokumentieren. (SSchriftlich festhalten, wan, wo und wie etwas passiert ist, keine Fotos machen!), unddas der Geschäftsleitung oder der Polizei übergeben. Wobei aber hier eine Strafbarkeit fraglich ist.

Er sollte es sogar schreiben und auch Namen nennen, denn wenn das stimmt, MUSS die Geschäftsleitung dagegen vorgehen.

Ich weiss nur nicht, warum er das anonym machen will.

Er sollte sich verbündete Kollegen suchen und sich ganz offiziell über den cholerischen Säufer beschweren.

Wenn es raus kommt, kann er wegen Rufschädigung oder übler Nachrede angezeigt werden. Ich wäre da vorsichtig

NamenSindSchwer  27.06.2018, 11:04

Aber auch nur wenn die Anschuldigungen nicht der Wahrheit entsprechen.

Arbeitssittich  27.06.2018, 11:06
@NamenSindSchwer

Was, wenn es nicht nachweisbar ist...?

Paulyeee  27.06.2018, 10:20

ja,

Natürlich KANN er das, es ist immer noch üble Nachrede und somit ein Strafbestand. Sendet er den Brief Anonym ab, kann man aber auch von der Post aus verfolgen von wem dieser Stammt, es sind ja überall Kameras.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
berlina76  27.06.2018, 10:20

kann man aber auch von der Post aus verfolgen von wem dieser Stammt, es sind ja überall Kameras.

Nein. Das geht nicht. Selbst wenn überall Kameras hängen, werden damit aufgenommene Bilder nach 24 Stunden gelöscht. In Zustellzentren sind nicht überall Kameras. Zudem muß er den Brief ja nicht im Postamt abgeben, sondern kann ihn ja auch draußen in den BK werfen.

Woher ich das weis: ich arbeite bei der Post

Wapiti201264  27.06.2018, 10:17

Üble Nachrede ist es nur, wenn es nicht der Wahrheit entspricht.

AuroraAlpha  27.06.2018, 11:23
@Wapiti201264

Ist so nicht korrekt. Üble Nachrede ist es schon dann, wenn nicht diese [behauptete] Tatsache erweislich wahr ist. Die Person muss aber auch identifizierbar sein.

GanMar  27.06.2018, 10:41
kann man aber auch von der Post aus verfolgen von wem dieser Stammt, es sind ja überall Kameras

Nun, das Problem löst man ganz einfach: Man kauft in einem Shreibwarengeschäft in der Nachbarschaft einen Briefumschlag. In einem anderen Geschäft kauft man eine Briefmarke. Man bereitet den Brief vor. Den Briefbogen kann man auch im Stadtpark in den Umschlag stecken. Auf der großen Wiese wird es keine Kameras geben. Man trägt den Brief in der rechten Hand, waagerecht mit der unbeschrifteten Rückseite nach oben. Dann können die Kameras in den Straßen nicht erkennen, um welchen Brief es sich handelt. Mit der linken Hand hebt man die Klappe vom Briefkasten an und wirft den Brief hinein - idealerweise in der Nachbarstadt. Den Rest erledigt die Post. Bis die Aufnahmen der unterschiedlichen Spionagesatelliten ausgewertet werden können, um den ganzen Vorgang aufzudecken, ist die Tat verjährt. Problematisch ist lediglich, daß viele Drucker einen Code auf das Papier drucken, welcher verfolgt werden kann. Siehe dazu https://www.heise.de/newsticker/meldung/Dresdner-Forscher-ueberlisten-Tracking-Punkte-bei-Laserdruckern-4090876.html. Der verwendete Drucker sollte also nach dem Ausdrucken des Briefes umgehend vernichtet werden, wenn kein angepaßter Druckertreiber installliert werden kann, welcher den Code unkenntlich macht.

Havenari  27.06.2018, 11:54
@GanMar

... und dann kommt CSI Castrop-Rauxel ins Spiel, analysiert die DNA des Speichels, mit dem die Briefmarke angeleckt wurde, und schon ist der Einsender aufgeflogen^^

dass manche Mitarbeiter bedroht werden im Betrieb und Vorgesetzte betrunken zur Arbeit kommen und anschließend die Wut an den Mitarbeitern rauslassen würden. Und sonst noch schlimme Sachen.

Wenn er das schreibt, sollte er direkt drunter schreiben: Und hiermit kündige ich fristlos meine Anstellung bei Ihnen.

Eines dürfte klar sein: Diese ganze Reihe von Beschuldigungen wird er/sie nicht ausreichend beweisen können. Somit bleibt am Ende eine erhebliche Störung des betrieblichen Friedens, bei der es wohl nicht bei einer Abmahnung allein bleibt.

TopThat  27.06.2018, 10:51

Nicht böse gemeint :)

TopThat  27.06.2018, 10:51

Was verstehen Sie unter ANONYM eigentlich nicht? ;)