Bei meiner Nebenkosten Abrechnung 2016 wurde Hausmeisterbedarf ( Rasenmäher Benzin ) abgezogen , obwohl wir KEINEN Hausmeister haben? Muß ich bezahlen?
7 Antworten
Musst Du den Sprit für den Rasenmäher selbst bezahlen, oder wird Dir der gestellt?
Falls er Dir gestellt wird, ist er auch umlagefähig. Falls Du ihn selbst bezahlst, und die Verwendung des auf der NK-Abrechnung ausgewiesenen Benzins damit unklar ist, würde ich das hinterfragen. Denn dann liegt wahrscheinlich ein Fehler vor.
Ein nicht vorhandener Hausmeister kann kein Benzin für einen Rasenmäher verbrauchen und auch keinen Rasenmäher verwenden.
Wo und durch wen also ist das trotzdem passiert?
... aber wir Vermieter haben doch (besonders wenn die Mieter pingelig sind) alle Kosten und Lasten des Grundstücks in eine BK-Abrechnung einzustellen, auch die nicht umlagefähigen, so jedenfalls der >BGH.
In die Kostenstelle Hausmeister dürfen Kosten und Lasten fiktiv eingestellt werden, auch wenn sie gar nicht anfallen, so auch der BGH.
Aber es wurden keine Hausmeisterkosten abgezogen, sondern nur der Bedarf, wie bspw. das Benzin für den Rasenmäher.
Das ist doch dann genau das, was Du willst, nämlich, dass Euch keine Vergütung für den Hausmeister abgezogen wurde.
Hausmeisterbedarf steht da. Also Material, wie hier z. B. Benzin für den Rasenmäher.
Ob den Rasen nun ein Hausmeister, ein Mieter oder der Vermieter gemäht hat ist völlig egal.
Verbrauchsmaterial ist umlegbar.