Wie muss ich das Jobticket in der Steuererklärung (Elster-Programm) eintragen?
Es gibt ja im Elster-Programm die Seite "9 - Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte/Sammelpunkt/weiträumigem Tätigkeitsgebiet (Entfernungspauschale)", die so aussieht wie auf beigefügtem Foto.
Scheinbar muss man da alles ausfüllen, auch wenn man mit der BAHN zur Arbeit fährt, wie ich, aber:
Wie kann ich rausfinden, wieviele Kilometer der Zug zurücklegt? Ich kenn nur die Kilometerzahl, die es per Kfz wären. Oder soll ich da generell nur von Kfz-Kilometern ausgehen (also einfach per Google-Map ermitteln), obwohls per Zug eigentlich weniger Kilometer sind?
Den Betrag fürs Jobticket zahl ich komplett selbst (also es steht nix vom Jobticket in der Lohnsteuerbescheinigung).
Hat hier jemand so etwas schon gemacht und mag mir einen Hinweis geben, wie ich das ausfüllen kann? (Mit Steuerberaterkosten wär ich halt alles los, was ich an Erstattung bekäm 😁 )
Liebe Grüße
2 Antworten
Die Felder 'bis aufgesucht an Tagen' sind wohl selbsterklärend.
Bei 'einfache Entfernung in Kilometern' kommt die einfache Strecke zur Arbeit mit PKW (auch wenn du es nicht nutzt).
Bei 'davon mit eigenem PKW...' und 'davon mit Sammelbeförderung...' trägst du 0km ein.
Bei 'davon mit öffentlichen Verkehrsmitteln...' die Entfernung zur Arbeit (die du mit dem PKW gefahren wärst).
Bei 'Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln...' trägst du die Kosten des Jobticket ein.
Das Finanzamt interessiert sich nur für die einfache (kürzeste) Entfernung zur Arbeitsstelle. Wenn Bus oder Bahn eine anderes Strecke fährt, ist es dem FA egal.
Super! Vielen Dank, dann weiß ich alles, was ich wissen wollte 👍😃
Die km-Pauschale kannst du doch unabhängig von der Beförderungsart in Anspruch nehmen.