Halbes Jahr vollbeschäftigt, halbes Jahr Abitur (Steuererklärung)?
Guten Tag liebe Community,
ich Stelle diese Frage hier, da ich einen bisschen besonderen Fall hab.
Ich habe Januar 2019 meine Ausbildung abgeschlossen und daraufhin mit dem Arbeiten angefangen. Im September bin ich dann auf eine Schule gegangen, bei der ich aktuell mein Abitur nachhole.
Jetzt bin ich dran meine Steuererklärung auszufüllen. Da ich schon öfters gehört hab, dass man die komplette Lohnsteuer des Jahres zurückbekommen würde, da man laut Steuerrecht als ganzes Jahr als Schüler gilt, musste ich mich wundern als mir das Programm anzeigte, dass sie mir mir einen teil der Lohnsteuer zurück geben. Meine Frage ist nun, wie ich überhaupt das am besten eintrage und ob die Behauptung stimmt, dass man alles zurückbekommen würde.
3 Antworten
Das Programm rechnet schon richtig. Du bekommst ja Einiges zurück, aber alles was über den Freibetrag von 7500 Euro pro Jahr (ganz grob jetzt! Werbungskosten usw. gibt es ja auch noch, aber darum geht es hier nicht) geht muss gem. Tabelle versteuert werden, also wirst Du evtl. etwas zahlen müssen. Da wird das ganze Jahr betrachtet und einfach nur die Einnahmen. Ob Du Schüler bist oder nicht spielt absolut keine Rolle. Selbst wenn der Ferienjob mehr als die 7500 Euro bringt sind etwas Steuern fällig.
Es gibt im Einkommensteuerrecht keinen besonderen Status, der sich Schüler etc. nennt. Maßgeblich für die Höhe der Steuer ist, wie es der Name nahelegt, das zu versteuernde Einkommen.
Die Lohnsteuer, welche monatlich von deinem Bruttolohn abgezogen wird, stellt eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer des Jahres dar. Dabei wird der Lohn anhand der Jahrestabelle hochgerechnet - es wird beim Lohnsteuerabzug also impliziert, dass du jeden Monat Lohn in gleicher Höhe beziehst. Da du zunächst im Rahmen der Ausbildung weniger verdient hast, ist insgesamt zu viel Lohnsteuer abgezogen worden, so dass du einen Teil erstattet bekommst. Die gesamte Lohnsteuer erhälst du nur zurück, wenn das zu versteuernde Einkommen weniger als 9.168 Euro betragen hat.
Ja, meist bekommt man alles zurück, aber nicht zwangsläufig, hängt vom Verdienst ab. Natürlich zählst du nicht das ganze Jahr als Schüler, wäre ja auch vollkommen egal, gibt ja keinen Schülertarif.
Du trägst dein Einkommen, das du hattest und die Abzüge so ein, wie du sie eben hattest von Januar bis August. Anders kannst du es nicht eintragen.
Vielleicht hast du noch was abzusetzen zusätzlich. Fahrkosten oder Ausbildungskosten (Prüfungskosten, Lerngruppen, Anreise). Das kannst du auch eintragen.
Dass du nur Steuern, aber keine Sozialversicherungen (Rente, Kranken usw.) zurückbekommen kannst, das weißt du ja sicher, oder?