Maskendiebstahl Minderung der strafe?

6 Antworten

Es ist vollkommen wumpe, ob Du FFP2 Masken oder etwas anderes (höherwertuges) klaust. Es ist und bleibt verboten! Auch wird es zu keiner Strafmilderung kommen, da Du diese Form des Schutzes dann nicht benötigst.

BenniK21 
Beitragsersteller
 14.01.2021, 23:49

aber der Richter will nicht verstehen keine von uns wollte arm sein

Nein es gibt keine Strafminderung, sonst hätten ja alle einen Freifahrtschein die z.B. Hunger haben kein Geld dabei haben und Brot klauen. Das ist ein NoGo.

Hmm, für 3mal Urlaub im Jahr reicht doch das Geld?!

Wenn du "arm" bist, bekommst du kostenlose FFP2-Masken gestellt. Es ist also nicht nötig, welche zu klauen.

"der Richter versteht nicht keiner von uns wollte arm sein"

Troll woanders!

Die FFP2-Maskenpflicht gilt sogar in Bayern erst seit 11 Tagen. SO schnell ist kein einziges deutsches Gericht, dass es nach Strafanzeige usw bereits eine Verhandlung ansetzt!