Rechtliche Definition von "Anfang Juli"?

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Nach §192 BGB ist der 1. Juli der Tag, nach dem Verzug eintritt. Legt man den allgemeinen Sprachgebrauch zugrunde, ist es spätestens der 10. Juli.

Um einem Abschmettern durch einen Amtsrichter vorzubeugen, sollte man den Verzug mit dem ablaufenden 10. Juli annehmen. Dann ist der Anfang des Juli auf jeden Fall vorbei.

Rein von der Logik her würde ich " Anfang Juli " auch bis zum 10. des Monats rechnen.

Der Monat besteht ja im Schnitt aus 30 Tagen und wenn man ihn in Anfang, Mitte Und Ende aufteilt kommen für jeden Teil eben ca. 10 Tage raus.

Der Begriff " Anfang " ist ja absichtlich ungenau gewählt, um eben einen  Zeitraum zu beschreiben und nicht bloß einen einzigen Tag.

Anfang Juli dürfte generell zu unbestimmt sein, um ab einem bestimmten Tag einen Verzug zu begründen. Sinnvollerweise fordert man dann zB am 10. Juli mit einer angemessenen Frist zur Lieferung auf bis spätestens Tag x. Dann ist der Verzug ganz klar.

Man müsste ja auch erstmal schauen, ob der Termin denn überhaupt fest zugesagt ist oder ob da evtl steht "ca. Anfang Juli"

Ab 15. ist mitte Juli ! Mfg.

Derderimmer 
Beitragsersteller
 07.10.2017, 20:26

Und bis wann ist dann Mitte bzw. Wann ist ende juli