Vergessen Einkommensänderung in BAföG Stundungszeitaum anzugegeben?
Hallo,
nach Ablauf der Stundungsfrist von 2 Jahren 12.2016 - 12.2018 bzw. nach Erhalt einer Mahnung habe ich das BVA angerufen und gefragt welche Möglichkeiten zur Rückzahlung ich habe.
Die Dame hat mich gefragt ob ich denn inzwischen in einem Arbeitsverhältnis bin.
Ich habe ja geantwortet und mitgeteilt, dass ich seit Juni 2018 eine Festanstellung habe in Teilzeit und ab Januar 2019 in Vollzeit habe.
Auf Nachfrage habe ich erwähnt, dass ich seit Juni ein regelmäßiges Nettoeinkommen von ca 1520 Euro beziehe.
(Ich habe wirklich vergessen, dass ich verpflichtet bin Einkommensänderungen während des Stundungszeitraumes mitzuteilen und dachte, da ich noch als Student eingeschrieben bin, dass die sich schon melden wenn ich mit dem Studium fertig bin oder die Stundung ausläuft)
Man sagte mir es komme ein Bußgeldverfahren auf mich zu und dass ich sofort alle Gehaltsabrechnungen ab Juni 2018 hochladen soll.
Rückwirkend betrachtet lag ich in 4 Monaten in 2017 allerdings auch über dem Freibetrag, durch Masterandengehalt und Bezug als studentische Hilfskraft. Insgesamt 1150 € Netto
Weiterhin bin ich als freelancer tätig und habe im Jahr 2017 knapp 6000 Euro als Kleinunternehmer verdient.
2018 habe ich auch noch als freelancer gearbeitet und sogar etwas mehr verdient.
Ich habe allerdings noch keinen Steuerbescheid.
Ich weiß nicht was ich jetzt tun soll bzw. was ich angeben/hochladen (Gehaltsabrechnungen 2018 + 4 Monate 2017 und Einkommenssteuerbescheid 2017 und für 2018 eine Schätzung) oder ob ich auf den Anhörungsbogen warten soll.
Ich weiß, dass das ein Fehlverhalten von mir war aber ich habe das wirklich nicht mit schlechten Absichten gemacht. Ich habe die BAföG Geschichte total verdrängt und gedacht, es wird sich irgendwann schon jemand melden.
Wie verhalte ich mich am besten?
2 Antworten
Das ist jetzt im ersten Absatz meine persönliche Meinung. Du solltest so umfassend wie möglich zur Aufklärung beitragen und zwar zügig. Die Behörden sind in der Lage deine Einkünfte nachzuvollziehen. Und da sie jetzt Grund haben deine Einkünfte über die BAFIN-Zeit nachzuvollziehen werden sie dies auch tun. Vielleicht lässt sich der Sachverhalt durch deine Mithilfe noch etwas abmildern. Neben dem Hochladen der Dokumente, die ich entsprechend befürworte... wie sieht es denn aus mit den freelancer-Verdiensten. Das musst du dir auch zurechnen lassen. Hast du das schon angegeben oder was haben sie dazu gesagt?
Meines Erachtens nach ist das mit einem einfachen "Bußgeldverfahren" nicht getan. Wahrscheinlich ist dir gar nicht bewusst, dass auch fahrlässiges Verschweigen von Einkünften durch die Behörden als Betrugsversuch gewertet werden kann.
Ich habe genug Fälle mit ähnlichem Hintergrund, bei denen die Behörden Strafanzeigen erstattet hatten, darunter auch zum Beispiel bei der Nichtangabe von Erbschaftsanteilen usw. Gerade beim BAFÖG übergeben sie desöften Akten zur Prüfung an die Staatsanwaltschaften, da die Bewilligung seinerzeit auch die entsprechende Belehrung über die Folgen enthielt. Fahrlässigkeit hin oder her, in deinem Fall ist das schon recht erheblich. Rechne mit einer Strafanzeige.
Ich verstehe deine Einwände, du gehst aber von falschen Voraussetzugen aus. Steuer hat nichts mit deiner BAFÖG zu tun. Da gelten andere Bedingungen, das eine sind abzuführende Abgaben, das andere sind die Voraussetzungen für deinen "Bafög-Kredit".
Also sind deine Verdienste aus dieser Zusatztätigkeit auch Dinge, die du ab dem ersten Euro bereits angeben musst. Noch eines, da eine Überprüfung durchgeführt wird, geh davon aus, dass sie alles prüfen, das wird bedeuten, dass sie früher oder später auch die freelancer Geschichte mitbekommen. Wahrscheinlich hast du über Monate so viel verdient, dass du den gesamten BAFÖg-Betrag zurückgeben musst. Das wäre noch der Worst Case neben einer Strafe. Ich kann die Daten allerdings nicht für dich berechnen.
Im Notfall geh zu einem Anwalt. Ich sehe leider allerdings schon erhebliche Forderungen auf dich zukommen.
und dass ich sofort alle Gehaltsabrechnungen ab Juni 2018 hochladen soll.
Genau das machst du und wartest dann ab was im Bescheid steht...
Weiß Jemand eigentlich wie hoch in etwa das Bußgeld ausfällt im Schnitt?
Keine Ahnung! Mache doch dazu mal eine eigene Frage auf. Hat bestimmt Jemand Erfahrung drin...
Hey, kam da jetzt schon etwas heraus?
das werden wir wohl nie erfahren ;-)
Nein, ich habe die freelancer verdienste beim telefonat nicht angegeben. habe da erst im nachhinein dran gedacht.
aber nach guv und steuern waren es nur ca knapp 4000€ fürs ganze jahr 2017. Insgesamt war ich in diesem jahr auch unter 12000€ gesamtjahresverdienst (seblstst. und masterandengehalt)
2018 war es bei der freelancer tätigkeit auch nicht viel mehr, habe da aber noch keinen steuerbescheid und keine guv gemacht.
ich rechne jetzt alles genau durch und gebe es dann sofort an. Könnt mich echt ohrfeigen dass ich da nicht dran gedacht habe :(. ich hätte die raten ohne anstände bezahlt. ich hab echt gedacht, wenn ich mich nach dem studium darum kümmere reicht das >.<