Wie lange Zeit bei Vermögenauskunft?

1 Antwort

Das hängt maßgeblich vom Gläubiger ab und davon, wieviel der zuständige Gerichtsvollzieher zu tun hat.

Es ist auch nicht gesagt, daß man nach Erhalt des VB die VA angeben muß. Hängt alles vom Gläubiger ab, und pauschal läßt sich Deine Frage nicht beantworten.

Der Gerichtsvollzieher kann mit der Polizei kommen, wenn er einen richterlichen Beschluß zur zwangsweisen Öffnung Deiner Wohnung hat. Das geschieht aber meines Wissens nach nur, wenn Dich mindestens 1 x nicht persönlich angetroffen hat.

Greekchico 
Beitragsersteller
 07.04.2022, 12:07

Er kann einfach in meine Wohnung rein? Dachte sowas ist in Deutschland nicht erlaubt

Greekchico 
Beitragsersteller
 07.04.2022, 12:10
@Greekchico

„Nach Art. 13 GG sind Wohn-und Geschäftsräume natürlicher und juritischer Personen besonders geschützt. Der Gerichtsvollzieher kann also nicht ohne Weiteres Ihre Wohnung durchsuchen.“

data2309  07.04.2022, 12:13
@Greekchico

deswegen steht ja auch "richterlicher beschluss" in der antwort.

mit diesem, darf er!

Greekchico 
Beitragsersteller
 07.04.2022, 12:14
@data2309

Wie kriegt er ihn ?

data2309  07.04.2022, 12:17
@Greekchico

der GV muss einem richter begründen warum er diesen beschluss braucht und der richter erlässt den beschluss dann oder eben nicht, wenn er zweifel hat.

wie der genaue ablauf ist ka. auch wird das wohl erst das allerletzte mittel sein und verm. nicht bei 'kleinbeträgen'.

Greekchico 
Beitragsersteller
 07.04.2022, 12:23
@data2309

Kleinbeträge wie viel genau ? Also bis wann zählt es noch im kleinbetrags Bereich?

DasOrakel  07.04.2022, 12:25
@Greekchico
Er kann einfach in meine Wohnung rein? Dachte sowas ist in Deutschland nicht erlaubt
„Nach Art. 13 GG sind Wohn-und Geschäftsräume natürlicher und juritischer Personen besonders geschützt. Der  Gerichtsvollzieher kann also nicht ohne Weiteres Ihre  Wohnung durchsuchen.“

"Ohne Weiteres" nicht. Aber, wie bereits erwähnt, mit einem richterlichen Beschluß schon.

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