Wie lange müssen rückwirkend "vergessene" Strom-Abschläge bezahlt werden?

4 Antworten

ich wäre hier mal vorsichtig.

  • könnt ihr wirklich nachvollzihen, dass in den letzten 2½ Jahren seitens des Energieversorgers nichts abgebucht worden ist?
  • was ist mit der strompreisanpassung? ich gehe davon aus, dass 2100 € die Kilowattstunden mal dem aktuellen arbeitspreis sind

ich würde an eurer stelle nachprüfen ob auch wirklich seitens des energieversorgers nichts abgebucht worden ist, gegebenenfalls mal mit der Bank verbindung aufnehmen und die Kontoauszüge entsprechend prüfen lassen, außerdem würde ich darauf bestehen, falls es preiserhöhungen gegeben hat, dass man diese berückstichtigen möge.

wenn das alles richtig ist, und die Abbuchung von 2.100 € erfolgreich war, ihr aber deswegen in den Miesen gelandet seit, würde ich an eurer Stelle auf einer entschädigung für die dispozinsen bestehen oder das Geld UMGEHEND zurückbuchen lassen, und dann vom EV verlangen, dass ihr es in erträglichen raten abzahlt... natürlich zinsfrei..

seit ihr durch die abbuchung nicht, oder nicht weit in die miesen geraten, würde ich, sofern die oben angeschnittenen punkte stimmen, es so belassen, aber den energieanbieter schleunigst wechseln, ehe so eine schlamperei noch mal vorkommt..

lg, Anna

aber ich sehe es nicht als meine Aufgabe an zu überprüfen, ob ein Leistungsbringer seine Leistung auch wirklich abbucht

Aber den Strom hast du verbraucht, oder? Du zahlst nicht die Abschläge nach, sondern den verbrauchten Strom und dazu ist den Anbieter berechtigt.

Und ja, du bist verpflichtet zu überprüfen. Und hättest dich, wenn du es gemacht hättest, eher melden können und hättest jetzt nicht den Ärger.

Die Verjährung beträgt übrigens 3 Jahre ab dem Jahr das entstehens. Also alles was vor 2011 entstanden ist, ist verjährt der Rest nicht.

Das der Abschlag dann nicht angepasst wurde leuchtet mir ein, aber warum überhaupt nicht mehr abgebucht wurde, macht keinen Sinn.

In deiner damaligen rechnung / Vertragsbestätigung wurde der Abschlag angezeigt und wielange dieser erhoben wird. Für gewöhnlich bis zur nächsten rechnung. Wird diese nicht erstellt, wird kein neuer Abschlag festgelegt und damit auch keiner mehr abgebucht.

Du hast genauso geschlafen ,wie der Anbieter.Du sollst ja auch jeden Monat Kontrollieren.

Reini19 
Beitragsersteller
 01.06.2014, 22:51

Ist nicht wirklich eine Antwort auf die Frage.

Aber schaust du, ob beispielsweise die GEZ wirklich ihre Gebühren abgebucht hat, wenn man eine Einzusermächtigung ausgestellt hat? Ebenso Strom-, Wasser,-Gas, Schornsteinfeger, Versicherungen, usw. Wer jetzt mit "Ja" antwortet lügt sich doch selbst was vor. Ich habe ein behindertes Kind und entsprechend kommen diverse Rechnungen monatlich bei mir an, die privat abgerechnet werden müssen. Wenn ich jetzt noch darauf achten soll, dass die "normalen" Beträge auch wirklich abgebucht werden, dann kan ich mir das mit Einzugsermöächtigung auch gleich sparen.

Meiner Ansicht nach hat der Anbieter mehrfach geschlafen. 1. Abschläge gar nicht mehr abgebucht (verpasste Anpassung wäre nachvollziehbar) 2. 2,5 Jahre das nicht zu bemerken, das er kein Geld bekommt 3. 2,5 nicht zu bemerken, dass er keine Zählerdaten hat 4. Ohne Vorwarnung einem Kunden über 21000 abbuchenzu wollen

EinGast99  02.06.2014, 20:08
@Reini19
Wer jetzt mit "Ja" antwortet lügt sich doch selbst was vor.

Tja Reini, nicht jeder geht so sorglos mit seinen Zahlungen um. Wir überprüfen jeden Monat, ob alle Zahlungen auch korrekt abgebucht wurden. Und mir fällt sowas dann auch auf. Mir fällt sogar auf, wenn die Rechnung zu spät kommt und ich werde unruhig.

Dackelmann888  02.06.2014, 22:22
@EinGast99

Ich kontrolliere jeden Kontoauszug auf seine Richtigkeit.Da merke ich auch wenn ein Betrag nicht abgebucht wird. Mann kann wohl mal ein Betrag durchrutschen,aber nicht über 2,5 Jahre lang.Da die Beträge noch nicht verjährt sind,musst Du Sie auch bezahlen.Das Einzige ist,Du könntest auf Ratenzahlung bitten.10 x 210 Euro zu bezahlen.Da beide geschlafen haben,müsste es möglich sein.

Eine zinsfreie Ratenzahlung ist doch ein faires Angebot.