Stromsperre trotz Säugling und Zahlungswilligkeit?
Wir haben im Dezember einen neuen Stromanbieter gesucht und auch gefunden. Nachdem dieser uns falsche Versprechen gegeben hatte, haben wir sofort vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und weiterhin die Kündigung unseres alten Stromanbieters widerrufen. Der Vertrag mit unserem alten/neuen Anbieter sollte Ende Januar auslaufen und Anfang Februar nahtlos weiterlaufen. Wir hatten nur eine neue Vertragsnummer mitgeteilt bekommen, die wir im Anschluss an das Telefonat im Dauerauftrag sofort geändert hatten. Somit hatten wir weiterhin unseren monatlichen Abschlag an unseren alten/neuen Energieversorger gezahlt. Anfang März kam jedoch ein Brief von dem Grundversorger in dem drin stand, dass wir mit einem Abschlag im Rückstand sind. Daraufhin haben wir bei unserem eigentlichen Energieversorger angerufen und gefragt, warum wir Post von denen bekommen. Als Antwort bekamen wir zu hören, dass die sich darum kümmern und wir ja auch einen Vertrag bei denen hätten wo die Zahlungen immer regelmäßig eingegangen sind. So weit, so gut. Nun stand am Mittwoch ein Mitarbeiter des Grundversorgers vor der Tür und sagte, er habe einen Auftrag bekommen uns den Strom abzuklemmen. Daraufhin haben wir natürlich gleich bei unserem eigentlich Versorger angerufen und gesagt dass uns der Strom abgestellt werden soll, weil die Abschläge nicht bezahlt wurden. Wir bekamen dann nur zu hören, dass wir ja bei denen immer 75€ für Strom überwiesen haben, wir aber angeblich keinen Vertrag bei denen hätten. Allerdings will unser Grundversorger jetzt 2 Abschläge PLUS 44€ Sperrkosten von uns haben. Immerhin hat unserer "gedachter" Versorger am Donnerstag die 150€ auf unser Konto angewiesen. Direkt danach hatten wir bei dem Grundversorger angerufen und denen erklärt dass wir das Geld von dem anderen Versorger zurück bekommen und wir denen das dann sofort überweisen oder sogar sofort in bar in der Geschäftsstelle einzahlen. Diese ließen aber nicht mit sich reden und nachdem wir ihnen gesagt hatten dass wir auf Strom angewiesen sind zwecks unserem Sohn (4 Monate) weil der Flaschennahrung und Brei bekommt und wir dazu halt heißes Wasser benötigen, bekamen wir nur zu hören, dass es ja nicht deren Problem sei. Können die uns in dem Falle einfach den Strom abklemmen oder sollten wir am besten gleich eine einstweilige Verfügung beantragen?
6 Antworten
Hallo stormee,
versprich mir bitte, bei Deiner nächsten Frage Absätze zu machen. - nett-sag -
Ich glaube kaum, dass Du mit einer "einstweiligen" Verfügung so schnell Strom bekommst, wie Du ihn brauchst. -
Es tut mir sehr leid, dass es Dich so hart trifft, da Du ja einen Säugling hast.
Lass Dich nicht per Telefon "abspeisen" - nimm Deine Unterlagen - das ausstehende Geld - und suche die Geschäftsstelle Deines Grundversorgers am Montag auf, um die Unklarheiten richtig zu stellen und das Geld einzuzahlen.
Ansonsten könnte die Entsperrung länger dauern und damit ist Dir in Deiner Situation wohl eher nicht geholfen.
Erläutere dem Mitarbeiter persönlich Deine Situation. - Nicht per Telefon. - Ein persönliches Gespräch ist immer gut. - Dort kannst Du dann vor Ort die Sache mit den Kosten für die Entsperrung ansprechen. - Vielleicht wird ein Weg gefunden. - Es geht doch jetzt um Schadensbegrenzung. -
Ansonsten frage Deinen Nachbarn, ob du wenigstens das heisse Wasser für die Säuglingsnahrung bekommen kannst.
Ich drücke Dir die Daumen.
liebe Grüssle Natalie
Lass uns positiv denken, denn es gibt bestimmt eine annehmbare Lösung. - Finde ich super, wenn Du dort vorsprichst. -
Grosses Daumendrücken von mir.
Danke! Denke das können wir auch gebrauchen ;-)
Ich hab den absatzlosen Block jetzt nicht durchgelesen!
Zahlunswilligkeit allein reicht nicht, die wollen richtig Geld für den Strom! Also einfach mal tief durchatmen und so bald wie möglich alles zahlen. In der Regel fließt der Strom dann recht schnell wieder.
Vielleicht habt ihr gerade auch so tolles Wetter wie wir hier. Genießen, Ausflüge mit Kind machen!
:)
Helefant: Genießen, wenn man im Hinterkopf hat das man im Sommer KEINEN Strom aber einen Säugling hat?? Was ist denn mit dir nicht in Ordnung?!
Das ist so nicht richtig, denn da gibt es so einen kleinen passus im gesetz, der genau das sagt, besondere Umstaende wie Saeugling und zahlungswilligkeit sind ausreichend und eine Sperre zu verhindern, lesen ist das zauberwort
Zahlen können wir es ja sobald die Rückerstattung da ist. Die lassen sich halt nur nicht darauf ein und wurden gleich unfreundlich am Telefon. Aber da wir z. Zt. Hartz 4 Empfänger sind, haben wir nicht mal ebend so knappe 180€ auf Tasche. Sonst hätte ich das ja sofort am Mittwoch noch überwiesen.
Uns geht es halt nur darum, dass wir dann ja auch noch die Kosten für die Sperrung und Entsperrung tragen müssen für einen Vorfall, wo wir meiner Meinung nach nichts für können. Wir hatten unseren Strom ja immer bezahlt, allerdings nur an den falschen Anbieter wie sich dann ja rausgestellt hatte. Und das ist ja anhand der Kontoauszüge nachweisbar.
In diesem Fall ist eine Stromsperre nicht erlaubt-Ihr habt ein kleines Kind. Schutz suchen per einstweiliger Verfügung!
Zahlungswilligkeit ist die eine Seite der Medallie, Zahlungsfähigkeit die andere. meine Mama hatte sich damals an die Kirche gewandt, nach dem wir NICHTS mehr hatten und sonst keiner helfen wollte. an sonsten bliebe noch, verwandte anpumpen, und dort in raten das abstottern was man geliehen hat...
mehr kann ich leider auch nicht helfen...
by the way. es ist schon manchmal komisch, nach welchen kriterien sozialhilfeleistungen vergeben werden... während die beheizung der wohnung bezahlt wird, muss der strom vom regelsatz beglichen werden.
2 freundinen von mir nutzen das schramlos aus, in dem die mit Gas kochen, weil das Gas ja die Arge zahlt. den strom nicht...
lg, Anna
Zahlungsfähig sind wir ja sobald die Rückerstattung vom "gedachten" Versorger da ist. Will hoffen dass diese am Montag wirklich da ist. Sonst sieht es ganz schlecht aus.
sei mir nicht böse, aber genau da ist eben das Problem. ich will dir ja glauben dass du entsprechende ansprüche hast,. aber recht haben oder recht bekommen sind immernoch 2 paar schuhe. deswegen noch mal mein rat: leih dir die kohle in der familie oder lass dir vom arbeitgeber einen vorschuss zahlen, wenn du denn einen hast... das hat der AG von meiner mama auch gemacht. und das nach dem sie erst 2 wochen im dienst war...
lg, Anna
Grundsaetzlich darf der Versorger in diesem Fall nicht sperren, Saeugling und Vorschlag zur Loesung haetten ausreichend sein muessen, nun ja, mach Stdtwerk sieht das etwas anders ......
Wenn abgeklemmt ist, so sind Kosten fuer Sperre und Entsperren faellig. Desweiteren schreibst etwas .... ungenau, denn von Maerz bis Juli ... rechne* bist mit mehr als 2 Monaten im Rueckstand, mit Deutlich mehr und da kam erst ein hoeflicher Hinweis, dann eine Warnung, dann eine Vorankuendigung und erst dann die Sperre. Also ganz so ist nicht
Soweit ich das richtig verstehe, hab Ihr ... hast Du ... nur alles falsch gemacht, denn eine Kuendigung kann nicht wiederrufen werden, sowas geht nicht. Ihr hattet einen Vertrag, den Ihr gekuendigt hattet, zahlt aber auf den gekuendigten Vertrag und nicht den Vertragspartner. Wenn Dich dann beschwerst ...... ich gem auch nicht dem Baecker das Geld, und hoffe damit meinen Einkauf im Supermarkt bezahlt zu haben .......
Ja war gerade im... na ja... "Eifer des Gefechts" wie man so schön sagt. Hatte nicht an die Absätze gedacht ;-)
Werden da auch sicherheitshalber am Montag mal hin fahren. Will hoffen dass die da wenigstens mit sich reden lassen und wir uns wenigstens die Kosten für Sperrung/entsperrung sparen können.