Werden Geschwister als Bedarfsgemeinschaft berechnet?

5 Antworten

Geschwister bilden NIEMALS - also vollkommen unabhängig vom Alter - direkt eine Bedarfsgemeinschaft; das geht nur und ausschließlich über die Eltern.

Unterstellt man euch tatsächlich eine BG, ist das nicht nur eine Fachaufsichtsbeschwerde, sondern m.E. eine Anzeige wegen Rechtsbeugung wert.

Daher vermute ich mal, dass man keine Bedarfsgemeinschaft, sondern eine Haushaltsgemeinschaft unterstellt hat, um mit der Unterhaltsvermuitung etwas zu werden. Da sich Geschwister jedoch nicht unterhaltspflichtig sind, reicht eine einfache wahrheitsgemäße Erklärung, falls ihr euch nicht tatsächlich fianziell unterstützt.

1965Sabine 
Beitragsersteller
 12.09.2013, 19:07

Nein finanzielle Unterstützung geseitig besteht nicht,zumal mein Bruder Kindesunterhalt bezahlt und sein Netto-Einkommen beträgt 860,-Euro.aber all das hat wohl beim Amt kein Wert und denke mal,ich werde doch anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.Vielen Dank!!!

VirtualSelf  12.09.2013, 19:12
@1965Sabine

Haben die tatsächlich das Wort "Bedarfsgemeinschaft" in den Mund genommen, wird dein Anwalt viel zu lachen haben.
Wie gesagt: das ist elementarstes SGB II-Recht.

Hier nochmal der Passus aus den Fachlichen Hinweisen:

Zu einer Haushaltsgemeinschaft, nicht aber zu einer Bedarfsgemeinschaft, gehören:
• Großeltern und Enkelkinder,
• Onkel/Tanten und Nichten/Neffen,
• Pflegekinder und Pflegeeltern,
Geschwister, soweit sie ohne Eltern zusammenleben,
• sonstige Verwandte und Verschwägerte,
• nicht verwandte Personen, die im selben Haushalt leben.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-07-SGB-II-Berechtigte.pdf

skyfly71  12.09.2013, 20:20
@VirtualSelf

DH! Fachlich absolut korrekte Antwort. Und gut noch dazu ;-)

Ich beziehe ALG2 und mein Bruder ist Leiharbeiter,aber bis dato habe ich die gesamte Miete vom Amt bekommen und nun nur noch die Hälfte und soll nun rückwirkend 840,-Euro zurückbezahlen.

Wieso erzählst du das nicht sofort?

Wenn zwei Verwandte zusammenwohnen, hat jeder nur einen Bedarf an den halben Wohnkosten, sprach mal das Bundessozialgericht.

Gruß aus Berlin, Gerd

Das ihr ,, KEINE " BG - Bedarfsgemeinschaft darstellt,ist richtig !!! Deshalb steht dir trotzdem nur 50 % der Kosten für Unterkunft und Heizung zu,für die anderen 50 %,muss dein Bruder aufkommen.Die Rückforderung ist also richtig,auch wenn es sich um einen Fehler des Jobcenters handeln sollte.

Als Geschwister über 25 seid ihr auf keinen Fall eine Bedarfsgemeinschaft. Aber dass dir nur die halben Kosten der Unterkunft zustehen, ist korrekt.

Seid ihr denn beide AlG 2 Empfänger?

VirtualSelf  12.09.2013, 18:58

Als Geschwister über 25 seid ihr auf keinen Fall eine Bedarfsgemeinschaft

Als Geschwister wären sie auch dann keine BG, wenn sie 3 und 4 Jahren wären und ohne Eltern zusammen lebten.
Also: das Alter spielt in diesem Fall keinerlei Rolle.

1965Sabine 
Beitragsersteller
 12.09.2013, 18:30

Ich beziehe ALG2 und mein Bruder ist Leiharbeiter,aber bis dato habe ich die gesamte Miete vom Amt bekommen und nun nur noch die Hälfte und soll nun rückwirkend 840,-Euro zurückbezahlen.

Bei der Bedarfsgemeinschaft wird auf das Einkommen der Mitglieder und nicht der Verwandtschaftsgrad abgenoben.