Werden Geschwister als Bedarfsgemeinschaft berechnet?
Ich 31 und mein Bruder 26 Jahre wohnen seit 2011 zusammen in einer Wohnung.Dies wurde dem AA auch so mitgeteilt und ich bekam auch die gesamten Kosten für Unterkunft. Im August 2013 bekam ich Post vom AA,wo man mir mitteilt,das mein Bruder im Sep.2012 beim mir eingezogen wäre!Darauf hin wande ich mich ans AA und fragte,wie sie darauf kommen,da wir ja schon seit 2011 dort wohnen.Begründet wurde dies so:Wir wären eine Bedarfsgemeinschaft,aber wenn das so ist,hätte man uns so schon ein Jahr vorher einstufen müssen und nun soll ich die hälfte der Unterkunftkosten rückwirkend zurückzahlen.
Als ich 2011 beim AA meldete,dass ich mit meinem Bruder zusammen wohne und fragte,wie sich dies mit der Miete verhält,wurde mir gesagt,das wir keine Bedarfsgemeinschaft sind. Ist das korrekt?Auf alle Fälle versteh ich nicht,warum jetzt auf einmal und nicht von Anfang an!
5 Antworten
Geschwister bilden NIEMALS - also vollkommen unabhängig vom Alter - direkt eine Bedarfsgemeinschaft; das geht nur und ausschließlich über die Eltern.
Unterstellt man euch tatsächlich eine BG, ist das nicht nur eine Fachaufsichtsbeschwerde, sondern m.E. eine Anzeige wegen Rechtsbeugung wert.
Daher vermute ich mal, dass man keine Bedarfsgemeinschaft, sondern eine Haushaltsgemeinschaft unterstellt hat, um mit der Unterhaltsvermuitung etwas zu werden. Da sich Geschwister jedoch nicht unterhaltspflichtig sind, reicht eine einfache wahrheitsgemäße Erklärung, falls ihr euch nicht tatsächlich fianziell unterstützt.
Haben die tatsächlich das Wort "Bedarfsgemeinschaft" in den Mund genommen, wird dein Anwalt viel zu lachen haben.
Wie gesagt: das ist elementarstes SGB II-Recht.
Hier nochmal der Passus aus den Fachlichen Hinweisen:
Zu einer Haushaltsgemeinschaft, nicht aber zu einer Bedarfsgemeinschaft, gehören:
• Großeltern und Enkelkinder,
• Onkel/Tanten und Nichten/Neffen,
• Pflegekinder und Pflegeeltern,
• Geschwister, soweit sie ohne Eltern zusammenleben,
• sonstige Verwandte und Verschwägerte,
• nicht verwandte Personen, die im selben Haushalt leben.
DH! Fachlich absolut korrekte Antwort. Und gut noch dazu ;-)
Ich beziehe ALG2 und mein Bruder ist Leiharbeiter,aber bis dato habe ich die gesamte Miete vom Amt bekommen und nun nur noch die Hälfte und soll nun rückwirkend 840,-Euro zurückbezahlen.
Wieso erzählst du das nicht sofort?
Wenn zwei Verwandte zusammenwohnen, hat jeder nur einen Bedarf an den halben Wohnkosten, sprach mal das Bundessozialgericht.
Gruß aus Berlin, Gerd
Das ihr ,, KEINE " BG - Bedarfsgemeinschaft darstellt,ist richtig !!! Deshalb steht dir trotzdem nur 50 % der Kosten für Unterkunft und Heizung zu,für die anderen 50 %,muss dein Bruder aufkommen.Die Rückforderung ist also richtig,auch wenn es sich um einen Fehler des Jobcenters handeln sollte.
Als Geschwister über 25 seid ihr auf keinen Fall eine Bedarfsgemeinschaft. Aber dass dir nur die halben Kosten der Unterkunft zustehen, ist korrekt.
Seid ihr denn beide AlG 2 Empfänger?
Als Geschwister über 25 seid ihr auf keinen Fall eine Bedarfsgemeinschaft
Als Geschwister wären sie auch dann keine BG, wenn sie 3 und 4 Jahren wären und ohne Eltern zusammen lebten.
Also: das Alter spielt in diesem Fall keinerlei Rolle.
Ich beziehe ALG2 und mein Bruder ist Leiharbeiter,aber bis dato habe ich die gesamte Miete vom Amt bekommen und nun nur noch die Hälfte und soll nun rückwirkend 840,-Euro zurückbezahlen.
Bei der Bedarfsgemeinschaft wird auf das Einkommen der Mitglieder und nicht der Verwandtschaftsgrad abgenoben.
Nein finanzielle Unterstützung geseitig besteht nicht,zumal mein Bruder Kindesunterhalt bezahlt und sein Netto-Einkommen beträgt 860,-Euro.aber all das hat wohl beim Amt kein Wert und denke mal,ich werde doch anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.Vielen Dank!!!