Nachforderung Kfz Steuer für vier Jahre, weil der Zoll es vergessen habt, abzubuchen?!?
Seit vielen Jahren (also schon länger als 2015) habe ich eine Einzugsermächtigung für meine Kfz-Steuern. Ich habe auch noch ein paar andere Fahrzeuge angemeldet und so ist mir bis heute nicht aufgefallen, dass die Kfz-Steuer für mein Auto seit 2015 nicht mehr abgebucht wurde. Heute habe ich ein Schreiben vom Hauptzollamt erhalten, in dem sie mir bestätigen, dass sie ein Lastschriftmandat haben und sie aber die Steuer seit 2015 nicht mehr abgebucht haben. Ich habe auch nie eine Mahnung erhalten - auch das bestätigen sie mir in dem Schreiben. Nun ist es denen also nach vier Jahren aufgefallen, in denen sie eine Abbuchung verbaselt haben - und sie geben mir gerademal einen Monat Frist, die gesamte Summe auf einmal zu bezahlen - sonst fallen Säumniszuschläge an. Bzw. sie kündigen die Abbuchung für den 21.062018. an und schreiben in unhöflichstem Beamtendeutsch, dass bei nicht ausreichender Deckung / Rücklastschrift dann Säumniszuschläge für vier Jahre anfallen werden.
Meine Frage: Seit 2015 muss es noch einen neuen Steuerbescheid gegeben haben, in dem die jährliche Steuer reduziert wurde. Denn wenn ich die nun genannte Summe durch vier Jahre Teile, würde eigentlich ein höherer Betrag rauskommen. Ist da irgendwas bzgl. Festsetzung verjährt? Wenn ja, wie gehe ich da vor? Und kann ich vielleicht verlangen, dass ich diese Summe nicht auf einmal bezahlen muss? Ich habe sie ja schließlich nicht daran gehindert, abzubuchen! Ich sehe ein, dass ich prinzipiell die Summe schulde - aber irgendwie finde ich es auch nicht richtig, dass es ihnen nach vier Jahren einfällt und ich muss alles auf einmal bezahlen. Und dann noch mit Säumniszuschlägen drohen - weil SIE nicht abgebucht haben! Kann da jemand was dazu sagen oder ist es jemand ähnlich ergangen? Wie soll ich mich verhalten?
4 Antworten
Seit 2015 muss es noch einen neuen Steuerbescheid gegeben haben, in dem die jährliche Steuer reduziert wurde.
Wurde sie denn überhaupt reduziert? Eine Steuersenkung bei der Kfz-Steuer hat es in den letzten Jahren nämlich nicht gegeben.
Ein Kraftfahrzeugsteuerbescheid gilt ansonsten solange, wie das Fahrzeug zugelassen ist. Die Kfz-Steuer ist unaufgefordert im Voraus zu entrichten, § 11 Kraftfahrzeugsteuergesetz.
https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__11.html
Tipp: Teile dem Hauptzollamt mit, dass du gewillt bist, die Kfz-Steuer zu bezahlen, allerdings ohne die Säumniszuschläge, da du davon ausgegangen bist, dass die Steuer aufgrund des erteilten Lastschriftmandats abgebucht wurde.
Ich habe ja entrichten wollen! Und dazu extra das Lastschriftmandat erteilt. Dass ich anscheinend auch noch in der Pflicht bin, nachzuprüfen, ob die Bundeskasse denn nun wirklich abbucht (zumal sie es bis 2015 beim Auto und bis heute bei allen anderen Fahrzeugen ja getan hat), hatte ich null auf dem Schirm.
Dass der Bescheid so lange gilt, ist mir klar. Der 2013 vom Finanzamt festgesetzte Betrag x 4 ist allerdings leicht höher als der jetzt für die vier Jahre geforderte Gesamtbetrag.. Deshalb hatte ich vermutet, dass die Steuer reduziert worden sein müsste.
Ich hoffe dann wohl mal auf einen freundlichen Mitarbeiter beim Zoll.. 😐
Du hättest Dein Konto im Blick haben müssen und können. Dass sie das Geld irgendwann haben wollen war nun klar. Du kannst nichts verlangen, kannst aber natürlich höflich um Ratenzahlung bitten. Ob sie sich drauf einlassen weiß ich nicht.
Beamtendeutsch ist generell immer sachlich und nicht unhöflich.
Sicher ist das heftig, würde ich auch so empfinden, es ist aber durchaus üblich. Ruf doch an und bitte um Ratenzahlung.
Die haben es noch rechtzeitig gemerkt, die Verjährungsfrist für Steuern beträgt vier Jahre, beginnend mit dem Ablauf des Jahres in dem die Steuer entstanden ist.
In dieser Zeit kann auch der Steuerbescheid noch erstellt werden. Du wirst wohl zahlen müssen.
Ich will mich ja auch prinzipiell nicht um die Zahlung drücken - aber vier Jahre nicht abbuchen, nie mahnen, mich dann jetzt wie einen Steuersünder hinstellen und nichtmal einen ganzen Monat Frist geben für den Gesamtbetrag find ich auch irgendwie nicht ok.
Außer dich mal telefonisch mit denen auseinander zu setzen und um eine Ratenzahlung zu bitten bleibt da wohl nicht viel übrig.
Zahlen wirst es müssen. Da es ja eigentlich nicht deine Schuld war könntest auf eine nette Einigung hoffen.
Das hatte ich zuerst auch vor - aber im Schreiben steht schon drin, dass ich bei Ratenzahlung auch noch Säumniszuschläge für vier Jahre zahlen muss.. 🙁
Papier ist geduldig.
Wie gesagt, war ja nicht dein Verschulden. Von daher würde ich zumindest versuchen "zu handeln".
Genau deswegen hatte ich ja das Lastschriftverfahren eingerichtet.. Wenn ich dann selber noch nachprüfen muss, ob sie auch alles abbuchen kann ich's ja auch gleich lassen mit dem Einzug. Ich find's halt etwas heftig mich, nach vier Jahren, in denen sie hätten abbuchen können, wie einen Steuerhinterzieher hinzustellen und mir für den Ausgleich des Gesamtbetrags gerademal ein paar Wochen Zeit zu geben.