Stromanbieter zieht nach Kündigung weiter ein

7 Antworten

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Lass dir doch von beiden Anbietern den Verbrauch aufzeigen und den bezahlst du dann jeweils. Wenn du bei dem alten Anbieter nichts verbraucht hast, musst du dort auch zumindest keine verbrauchabhängigen Kosten zahlen. Zweimal verbraucht hast du sicher nicht.

XType86 
Beitragsersteller
 25.11.2011, 04:16

es geht ja da drum, dass der Anbieter dem ich gekündigt habe, sagt er habe keine Kündigung bekommen. weis daher auch nicht das ich umgezogen bin, daher denke ich, dass die Abschläge ja weiterhin, für die Wohnung war, in der ich gar nicht mehr wohne!

Mit dem anderen Anbieter jetzt habe ich ja keine Probleme, zahle seit dem Einzug meine Abschläge und Gut ist.

Quickfinger  25.11.2011, 18:12
@XType86

Die Abschläge sind doch nur die Vorauszahlung auf das, was du verbrauchst. Dein Verbrauch kann nur einmal enstehen und nur durch einen Anbieter berechnet werden - von einem bekommst du also Geld zurück. Wenn der alte weiter abgebucht hat, dann muss er das - Kpndigung hin oder her - zurückzahlen, denn du hast ja bei ihm nichts mehr verbraucht. Die fehlende Kündigung kan sich höchstens auf Grundbeträge auswirken, die du dann wohl bis zum Kündigungszeitpunkt weiter zahlen musst.

Tja, daher sollten wir Kündigungen grundsätzlich per Einschreiben mit Rückschein versenden - dann haben wir was auf der Hand und wissen auch, dass die Kündigung ihr Ziel erreicht hat. Hätteste also schon bei der Ersten so machen sollen, nun dürfte es gegessen sein.

Denn das Geld zurückholen, mag evtl. gehen, aber dann geben die ihre Forderung an die Inkassoabteilung weiter - zur Not bis vor Gericht.

Und spätestens vor Gericht hättst du kaum Chancen, da du den Zugang deiner ersten Kündigung nicht nachweisen kannst. :(

cilgineyez  13.01.2012, 21:28

klar für jeden mist per einschreiben schicken wir sind ja alle reich und haben genug geld was ;))))

Eichbaum1963  13.01.2012, 22:05
@cilgineyez

Nunja, für jeden Mist sicher nicht und du wirst ja nicht täglich irgendwas kündigen.^^

Und wenn du was kündigst kannst es ja von mir aus erst mit einem normalen Brief versuchen, brauchst dann aber zur Sicherheit eine Kündigungsbestätigung.

Wenn die dann nicht kommt und du nicht doch noch per Einschreiben mit RS kündigst, dein Vertragspartner dann aber vorgibt, nichts erhalten zu haben, läuft dein Vertrag eben noch ein Jahr länger. ;)

Somit wird die ganze Sache viel teurer als die 4,40 € das eine Einschreiben mit Rückschein. :P

XType86 
Beitragsersteller
 25.11.2011, 13:49

Aber mal so, ich habe ja nichts mehr verbraucht in der alten wohnung und ich musste dort weder eine Grundgebühr oder sonst was zahlen, sondern nur für den reinen Stromverbrauch.

Und das was ich bezahlt habe, sind ja nur Abschläge und spiegelt ja nicht wieder was tatsächlich verbraucht wurde.

Wenn man also das zur Grundlage nimmt, sollte ich doch nichts mehr zahlen müssen oder? Also im Umkehrschluss müsste ich alles zurückgezahlt bekommen oder?

Eichbaum1963  25.11.2011, 20:05
@XType86

Stimmt, aber die Abschläge müssten sie dann doch in der Abschlussrechnung verrechnet haben?

Wenn nicht, solltest du auf jeden Fall nachhaken, denn wenn nichts verbraucht wurde und du dort keine Grundgebühr zahlst, müssten die alles erstatten.

Seltsam, dass du eine Abschlussrechnung zum 31.01.2011 bekommen hast, obwohl die deine Kündigung gar nicht erhalten haben wollen.

Bleib am Ball, zur Not dann eben doch versuchen zurückzubuchen.

Es kann nicht schaden, wenn Du hier den alten Stromlieferer nennst. Häufig ist das eine Masche, Ansprüche nicht mehr zu befriedigen. Der Name muß genannt werden um andere Kunden zu warnen, aber es übt auch Druck auf den alten nicht zahlungswilligen Lieferer aus. Ausserdem liegen Erfahrungen von 100ten anderen Kunden vor, die Dir dann wirklich aus ihrer eigenen Erfahrung Rat geben können. Also: Wer ist es?

und wo ist nun das Problem?

Wenn ich dich richtig verstehe, hat der Stromanbieter im Lastschrifteinzugsverfahren von deinem Konto unberechtigterweise die Abbuchungen vorgenommen.

Rufe deine Bank gleich an und bitte um Rückbuchung. Du brauchst dabei lediglich die einzelnen Buchungsdaten denen benennen und schon hast du Montag das Geld wieder auf deinem Konto.

hsbgefragt  26.11.2011, 14:14

@helmutgurke

Ich betrachte Deinen Vorschlag sehr kritisch. Wenn dem Anbieter keine ordentliche Kündigung vorlag - ob dies der Wahrheit entspricht, steht hier nicht zur Frage - lag dem Anbieter eine korrekte Einzugsermächtigung vor. Zu diesem Zeitpunkt, auch ein bestehendes Vertragsverhältnis.

Alle Einzüge wären somit rechtlich korrekt erfolgt!

Rückrufe könnte daher vor Gericht als einseitige Vertragsverletzung ausgelegt werden, was zur Nachforderung und erhöhten Kosten führen würde!!!

Vor jeglichen Maßnahmen ist, m.M.n., zu klären, welchen rechtlichen Bestand haben die vorliegenden Daten (Auszugstermin, Zählernummer und -stand, An- und Abmeldebestätigungen, usw.) und kann ich diese schlüssig, auf der Zeitebene belegen!?

Gruß

hsb

hsbgefragt  26.11.2011, 14:20
@hsbgefragt

SORRY!!!

Wenn, wie in der Frage geschrieben, eine Abrechnung zum 31.01.2011 erfolgte, somit, dass Ende der Belieferung zu diesem Termin bestätigt wurde, ist mein Kommentar selbstverständlich nichtig!

hsb

PS: Und wegen der falschen Nennung :-(

XType86 
Beitragsersteller
 25.11.2011, 04:08

es kommt halt drauf an, ich habe gekündigt, habe allerdings keine Bestätigung bekommen und habe dummerweise die Sache mit meinem Schreiben für erledigt empfunden. Nur sagen die, dass sie keine Kündigung erhalten haben. Und wenn ich nicht beweisen kann das ich gekündigt habe, bin ich glaub ich in den A..... gekniffen.

Nachdem mir das ja vier Monate später aufgefallen ist, habe ich das auch alles per einschreiben geregelt. Dann war ja auch gut. Nur was ist mit den vier Monaten, die sagen keine Kündigung da, also wurde nicht gekündigt, ich kann es nicht beweisen.

helmutgerke  25.11.2011, 06:22
@XType86

aber du schreibst doch, dass du auch an den örtlichen Versorger monatliche Abschlagzahlungen geleistet hast.

Also warum machst du dir das jetzt so kompleziert, mit der Geldrückholung?

libgirl87  25.11.2011, 02:52

Bei der Bank muss man aber richtig hartnäckig sein. Die vertrösten einen, von wegen man kann nur bis zu 6 Wochen zurückliegend etwas zurückbuchen, dabei geht das bis zu 12 Monaten. Ich würde mich dann nicht abwimmeln lassen. Und über evtl. Gebühren informieren

helmutgerke  25.11.2011, 03:05
@libgirl87

das ist richtig, Begeisterung wird man bei der Bank nicht auslösen und mit den 6 Wochen ist bei einigen Sachbearbeiter auch immer noch im Kopf.

Kosten dürfen die dafür nicht berechnen, gleich hinweisen das man sich an den zuständigen Ombudsmann des Bankenverbandes wenden wird.

Ich würde denen ein Schreiben aufsetzen und eine Frist setzen von 7 Tagen um das Geld zurück auf dein Konto zu überweisen. Ich würde mit einem Anwalt drohen. Ich würde mich nicht verunsichern lassen, von wegen selbst Schuld oder so. Fakt ist , du hast gekündigt und der Fehler könnte bei denen liegen . Vll haben die geschlammt oder haben es extra ignoriert.