Wie lange kann sich das Jobcenter Zeit lassen bei der Bearbeitung meiner Veränderungsmitteilung ( VÄM )?
Hallo
Am 18.01.19 habe ich eine Veränderungsmitteilung ( VÄM ) an mein Jobcenter per E-Mail geschickt. ( Grund dafür ist der Wegfall meiner Vollwaisenrente )
Da die Akten jetzt auf Elektronisch gestellt wurden/werden , wurde die VÄM erst am 22.01.19 ins System genommen. Zu diesem Zeitpunkt hat auch ein Mitarbeiter diese in Bearbeitung gegeben.
Laut der Hotline , hat mein Jobcenter 10 Werktage Zeit diese zu bearbeiten. Demnach hätte die Bearbeitung am 05.02.19 fertig sein müssen. Am 06.02.19 hatte ich dann wieder angerufen und mir wurde gesagt das es immernoch nicht fertig ist. Daher wurde dann eine Erinnerung an die leistungsabteilung geschickt. Da mir gesagt wurde das die dann 5 Werktage Zeit haben , hab ich dann gut gelaunt heute angerufen und nach dem Anruf war meine gute Laune dann auch wieder weg ... anscheinend wurde diese Erinnerung erst heute elektronisch eingescannt und ab heute läuft auch erst die 5 Tage Frist.
Macht mich ein wenig sauer denn es geht um stolze 180€. Wenn die etwas haben wollen soll es ganz schnell gehen , aber wenn ich dann mal etwas möchte warte ich X Tage ... das kann doch nicht sein.
Jetzt zu meiner Frage :
Was passiert wenn die Bearbeitung nach diesen 5 Werktagen immernoch nicht fertig ist ? Wird dann nochmal eine Erinnerung raus geschickt ?
Herzlichen Dank fürs lesen und eventuelle antworten :)
2 Antworten
Da wirst du dich wohl gedulden müssen bis es bearbeitet ist, selbst wenn da steht oder dir gesagt wurde das sie dafür nur 10 Tage Zeit hätten, was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann, weil das ja auch eine Art Antrag ist und da dauert die Bearbeitung in der Regel zwischen 4 - 6 Wochen.
Selbst wenn man 4 oder 5 Monate warten müsste, könnte man bei einem Erstantrag erst nach Ablauf von 6 Monaten und bei einem Widerspruch nach 3 Monaten eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht beantragen.
Auch wenn du dann deinen Bescheid bekommst und eine Nachzahlung erhältst, dauert das bei einer Anweisung nochmal zwischen 3 - 5 Werktage, bis es dann auf deinem Konto ist.
Wann war dir denn bekannt ab wann der Anspruch auf Waisenrente entfällt ?
Normalerweise muss man das schon länger im voraus wissen, denn Waisenrente bekommt man ja nur max.bis zur Vollendung des 27 Lebensjahres und wenn man z.B. in Ausbildung / Studium ist oder eine Behinderung hat und nicht selber für sich sorgen kann und dann müsste man eigentlich schon länger im vorher wissen ab wann kein Anspruch mehr besteht.
Deshalb die Frage ab wann dir das bekannt war !
Die Werden dich weuiter vertrösten bis das iregntwan bearbeite wird aber wen das der gfall sein solltze kanst du auch den anwalt einschalten oder zb erstmal das bürgerbüro manchmal sind die auch recht nützlich!
Im idealfall reicht ein telfonat zum vorgeseten und das wrd sofort erlediegt!
Das komische an der Sache ist ja das mit über die Hotline gesagt wurde das da schon jemand diesen Fall bearbeitet ... seit dem 22.01.19. da frage ich mich echt was die den ganze Tag tun ..,
An sich ich habe Zeit , aber mich nervt sowas ... ich meine mein Anliegen ist jetzt nicht wirklich schwer ...
Aber das ändert sich Ja zum Glück ab Monat 03 dann bin ich wieder in einer Beschäftigung und brauch die Hilfe vom Amt nicht mehr :)
Bekannt wurde es mir am 18.01.19