Wie lange kann ich eine Scheidung hinauszögern?

12 Antworten

Eine Ehe kann auch gegen den Willen eines Ehepartners geschieden werden, wenn sie als "zerrüttet" gilt, das geschieht frühestens nach drei Jahren.

Wenn ihr euch nicht einigen könnt bezüglich der Teilung eures "Zugewinns", solltest Du selbst auch einen Anwalt hinzuziehen (allerdings erhöhen sich dadurch natürlich die Kosten....).
Der Anwalt könnte auch nötig sein, wenn für das Trennungsjahr Trennungsunterhalt gefordert wird bzw. nachehelicher Unterhalt (der nur noch in Ausnahmen zugesprochen wird....).
Der Vermögensausgleich (Rentenansprüche) wird ab bestimmter Ehedauer "automatisch" berechnet.

Wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist, gibt es keine Möglichkeit, die Scheidung weiter hinaus zu zögern. Dann kommt es nur auf den passenden Gerichtstermin an. Zur Not wird auch in Abwesenheit eines der Partner verhandelt und entschieden.

Ob einer der Partner mit der Scheidung nicht einverstanden ist, interessiert das Familiengericht nicht.

Ronox  08.03.2014, 14:20

Doch das tut es. Das Trennungsjahr gilt nur bei einer einvernehmlichen Scheidung. Ansonsten sind es drei Jahre.

petrapetra64  11.03.2014, 09:48
@Ronox

Genau, Ronox hat Recht. Allerdings kommt es in den seltesten Faellen wirklich zu den 3 Jahren, weil der Verweigerer frueher oder spaeter meist einsieht, dass das keinen Sinn macht, an einer kaputten Ehe zwanghaft festzuhalten. Und meist vergeht nach dem Einreichen der Scheidung ja auch noch eine gewisse Zeit, wo Sachen geklaert werden, Unterhalt geregelt, Rentenauskuenfte eingeholt. Bei mir dauerte das von Antrag bis Scheidungsurteil 13 Monate.

Wenn sich die Gesetzeslage nicht verändert hat,sind das 3 Jahre !

Nach diesen 3 Jahren wird die Ehe auch geschieden,wenn der eine Partner nicht in die Scheidung einwilligt.

Wenn er das Scheitern das Ehe nicht beweisen kann, dann wird dieses Scheitern nach spätestens 3 Jahre Getrenntleben angenommen. Das heisst, du könntest die Scheidung maximal bis zu diesem Tage herauszögern.

Nach einem Trennungsjahr kann man die Scheidung beantragen, weigert sich einer, wird man aber spaetestens nach 3 Jahren auch dann geschieden.

Du bist jetzt sehr verletzt und gekraenkt und willst es daher rauszoegern und ihm Aerger machen. Mit der Zeit (es gibt ja das Trennungsjahr) vergeht das aber meist und dann will man normalerweise einen klaren Schnitt und damit die Scheidung. Man kann das Trennungsjahr auch behaupten (beide luegen diesbezueglich), dann geht es schneller, aber das musst du ja nicht machen im Moment, dazu ist es noch zu frueh.

Bezueglich Teilung, da habt ihr ja noch etwas Zeit, um zu einer friedlichen gemeinsamen Loesung zu kommen. Da muss jeder etwas nachgeben am Ende. Anderenfalls, bzw. wenn auch Unterhaltsfragen schnell zu klaeren sind, dann geh zu einem Anwalt und lass dich erst mal beraten.