bin deutsche.habe im libanon geheiratet.Will Scheidung.Er nicht.Bitte num Hilfe

7 Antworten

Scheidungsanwalt aufsuchen.

Wenn dein Mann sowieso von dir getrennt lebt, wird es sicherlich möglich sein.

Habt ihr eine islamische Heirat vollzogen, muss diese auch geschieden werden.

Dafür musst du, wenn der Mann nicht einverstanden ist, mit einem Gelehrten oder Imam reden

http://www.islamfatwa.de/soziale-angelegenheiten/90-verlobung-a-ehe/scheidung-tod-ehepartner-trauerzeit/1408-scheidungsersuch-der-frau-khul-a

Er ist Muslim? Erinnere ihn an seine Pflicht vor Allah, dass er niemanden zu etwas zwingen kann. Und wenn seine Frau die Scheidung möchte, dann muss er einwilligen. Hole dir am besten noch die Fatwa eines Imams oder Sheikhs seiner Rechtsschule.

Ich wünsche dir alles Gute.

jurafragen  14.05.2014, 19:35
Erinnere ihn an seine Pflicht vor Allah, dass er niemanden zu etwas zwingen kann

Ach, das gilt dann bestimmt nicht für Ungläubige. Die darf man ja auch anlügen und so. Kennt man ja, diese Geschichten.

Maity  14.05.2014, 22:16
@jurafragen

Unqualifizierter Kommentar. Im Islam darf man auch keine "Ungläubigen" anlügen.

Und heiraten darf man die auch nicht, so dass das hier sowieso kein Thema ist...

Außerdem steht in der Frage nichts von Religionen überhaupt, es gibt sowohl im Libanon als auch in Deutschland recht unterschiedliche Religionen, denen sowohl die Fragestellerin als auch ihr Mann angehören könnten.

mimischleusener 
Beitragsersteller
 15.05.2014, 00:38
@Maity

Das ist richtig, ich gehoere dem Islam an, jedoch nicht allzu streng. Z.Bsp. Kopftuch abgenommen, Hier habe ich mein Leben an meine deutsche Mutter, die nicht den islamischem Glauben hat angepasst, womit ich mich uebrigens auch besser fuehle. Danke Maity

mimischleusener 
Beitragsersteller
 15.05.2014, 00:48

Was ist eine Fatwa? Sehr gut bewandert bin ich im Islam nicht, bin eher da hineingeboren, nicht 100 Prozent freiwillig also. Mein Vater kann mir auch nicht helfen, da ich den Kontakt nicht suche. Bin nicht freiwillig im Libanon gewesen.

Wastuich  25.05.2014, 15:01
@mimischleusener

Eine Fatwa ist ein religiöses Urteil oder eine Bestimmung über eine Sache, die von einem Gelehrten verfasst wurde. Man stellt einem Gelehrten eine konkrete Frage und er gibt dir eine Antwort mit Beweisen aus Koran und Sunnah. Das ist eine Fatwa.

Eine im Ausland nach ausländischem Recht geschlossene Ehe muß im Land der Eheschließung geschieden werden... das ist internationales Recht...

nutze Deinen nächsten Jahresurlaub uns regle alles vor Ort

mimischleusener 
Beitragsersteller
 15.05.2014, 01:04

Dir ist schon klar, das ich da dann nicht mehr rauskomme...oder. Es gibt ja einen Grund weshalb ich von Deutschland aus die Scheidung machen muss.

himako333  15.05.2014, 08:42
@mimischleusener

Nö, denn raus kommt Du aus der Nummer, indem Du Dir einen international zugelassenen Anwalt besorgst,* der/die sich auch mit Fam.recht /Scheidungsverfahren befassen... geht ja zusätzlich auch um Erbrecht &&&

  • welcher Nationalität der Anwalt angehört ist egal:) oder kannst auch einen im Libanon beauftragen, Deine Interessen zu vertreten
eccojohn  24.02.2020, 10:26
@mimischleusener

( Sorry- falsche Kommentar-Spalte gedrückt )

Wo er( DU, so ists gemeint !) recht hat , hat er recht - DU HAST ES DIR DOCH SELBER SO AUSGESUCHT !

DU hättest dir den Quatsch doch vorher überlegen können - oder warum gibt man als Frau FREIWILLIG seine Menschenrechte auf, und ehelicht so einen muslimischen Möchtegern-Halbgott von eigenen Gnaden?

Jetzt musst du sehen, wie du den Schlamassel von den Hacken bekommst, oder eben wie selbst ausgewählt, ein Leben als muslimische Sex-Sklavin mit Putzlappen, Müllbeutel und Co. ertragen.

Such Dir einen Anwalt, der auf internationales Scheidungsrecht spezialisiert ist! Oder geh zu einer Frauenberatungsstelle!

meine Frage wäre da mal,habt ihr in Libanon eine islamische Ehe mir einen Iman abgeschlossen? Dann müßte doch eigentlich ein Ehevertrag bestehen.Und für Ausländer-in diesem Fall Deutsch-wird normalerweise ein Zusatz dort mit reingeschrieben Nach islamischen Gesetz ist u.a. die Begründung für eine Scheidung auch,wenn der Mann längerer Zeit von seiner Frau getrennt ist( 2 Jahre),Sollte er sogar gewalttätig sein,kannst du auch verhindern das er überhaupt nach Deutschland kommt.

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