Mein noch Ehemann ist spielsüchtig und hoch verschuldet ich möchte die Scheidung! Er bezahlt keinen Unterhalt weil er seine Kredite Abtilgen muss....geht das?
6 Antworten
Du und Dein noch Ehemann stecken mitten in der Scheidung - und haben daher vermutlich Anwälte ...
Die können Dir dann auch exakt Deine Fragen beantworten.
Sofern eine Unterhaltspflicht vorliegt, insbesondere für Kinder, sind diese natürlich vorrangig - vor Schulden zu zahlen.
Allerdings muss man dafür gewisse Voraussetzungen schaffen, damit diese Summen nicht pfändbar sind.
Betrifft ein evtl. Unterhalt nur Dich, wirst Du vlt besser fahren, wenn Du schnellstens auf eigene Beine kommst.
Geht es auch um Kids - gibt es die Unterhalts Vorschuss Kasse..
Solltest Du kein oder zu geringes Einkommen haben, melde Dich beim Arbeitsamt - ggfs. Dem Jobcenter ggfs dem Sozialamt.
Auch Wohngeld wäre möglich ...
Mehr dazu wird man Dir sicher bei den Ämtern sagen.
Scheidung ist sehr gut. Ansonsten beim Amtsgericht online nachsehen wie und wann kostenlose Rechtsberatung angeboten wird. Das ist von Bundesland zu Bundesland ein wenig anders. Mit Prozesskostenhilfe zu einem Fachanwalt. Kontaktiere mehrere um einen guten zu finden.
Wegen der Kinder suche die Unterstützung des Jugendamtes bei Bedarf. Also beantrage eine Beistandschaft wenn möglich. Frage während der kostenlosen Beratung danach.
Sorge so schnell als möglich für getrennte Wohnverhältnisse und dass die Finanzen auch getrennt sind. Gütertrennung wäre da zu beantragen damit Du nicht mit reingezogen wirst . Besprich das Thema auch während der kostenlosen Beratung.
Ansonsten gehe zur nächsten Beratungsstelle der Landesstelle für Suchtgefahren und lasse Dich da beraten. Nutze ProFamilia wenn möglich.
ja, du kannst ihn zwar auf Unterhalt verklagen, ob er zahlt ist eine anderer Fall. Er kann deswegen nicht bestraft werden, und du bleibst hinterher auch noch auf den Anwaltskosten sitzen.
Unterhaltszahlungen haben Vorrang vor der Tilgung von Schulden, Krediten u.ä....
Allerdings muss der Unterhalt dann auch erst einmal entsprechend eingefordert, "tituliert" werden.
Solltet ihr gemeinsame minderjährige Kinder haben, die bei dir leben, ist der Mann ihnen zum Unterhalt verpflichtet.
- Über diesen Unterhalt könntest du einen Titel erstellen lassen - vom Jugendamt im Rahmen einer Beistandschaft oder über den Anwalt, den du für eine Scheidung ohnehin brauchst... - dann könntest du diesen Unterhalt pfänden lassen.
Während des Trennungsjahres (bis zur Scheidung) hat der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen evt. Anspruch auf "Trennungsunterhalt" an den anderen, aber nur, wenn letzterer noch entsprechend "leistungsfähig" ist...
Wenn es nur seine Kredite sind und du nichts unterschrieben hast, dann geht der Unterhalt auf alle Faelle vor den Schulden.
Allerdings ist es in solchen Faellen wohl so, dass da bei Pfaendungen einfach nichts zu holen ist. Selbst wenn dir also Unterhalt zugesprochen wird, er wird wohl nichts zahlen koennen und eine Pfaendung wird moeglicherweise fruchtlos sein. Darauf solltest du dich einstellen.
Du solltest dir, wenn du nicht viel eigenes Einkommen hast, beim Amtsgericht einen Beratungsschein ausstellen lassen und dich damit bei einem Anwalt gut beraten lassen. Er kann fuer die Scheidung auch Prozesskostenhilfe beantragen.
Fuer dich selbst kannst du erst mal zur Arge und H4 beantragen, fuer Kinder unter 12 Jahren koenntest du nach dem Auszug Unterhaltsvorschuss beantragen. Und beim Jugendamt eine Beistandschaft errichten, die dir beim Eintreiben des Unterhalts fuer die Kinder behilflich ist.